Dienstaufsichtsbeschwerde
Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann sich der Bürger gegen ein Fehlverhalten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes wehren, wenn kein anderes Rechtsmittel möglich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Verfahren nicht zügig erledigt werden (z.B. Zwangsvollstreckungsaufträge durch den Gerichtsvollzieher) oder der Bürger unhöflich behandelt wird.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Form oder Frist gebunden.

