Drittschuldner
Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der Schuldner angeblich eine Forderung hat (z.B. Bank, Arbeitgeber, Auftraggeber, Versicherungsgesellschaft u.s.w.).
Die Forderung wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet.

