Drittschuldner

Als Drittschuldner wird die Person oder Firma bezeichnet, gegen die der Schuldner angeblich eine Forderung hat (z.B. Bank, Arbeitgeber, Auftraggeber, Versicherungsgesellschaft u.s.w.).

Die Forderung wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet.

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