Lebensversicherung
Die Ansprüche des Schuldners aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung
können durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
gepfändet werden. Der Schuldner
ist verpflichtet, die Versicherungspolice herauszugeben. Wird sie nicht
freiwillig herausgegeben, kann der Gläubiger die Herausgabe im Wege der
Zwangsvollstreckung bewirken (§ 836 Abs. 3 ZPO).
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Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos
Seit Anfang des Jahres gibt es europaweit das Europäische Mahnverfahren, das es den Gläubigern unter erleichterten Bedingungen ermöglicht, Geldforderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland durchzusetzen. „Endlich wirkt sich die europäische Einigung auch im Bereich der aus,“ sagt Lothar Hilse, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Krefelder Zyklop Inkasso Deutschland GmbH. »
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