GmbH
Die Abkürzung GmbH heißt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Es handelt sich dabei um eine juristische Person, die allein mit ihrem Vermögen haftet. Die Inanspruchnahme der Geschäftsführer oder der Gesellschafter ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Da die Vertragspartner einer GmbH nicht auf das Privatvermögen einer natürlichen Person zurückgreifen können, ist es empfehlenswert vor Abschluss eines Vertrages eine Wirtschaftsauskunft über die GmbH einzuholen. Hat man Zweifel an der Solvenz der GmbH, kann z.B. Vorkasse oder die Übernahme einer privaten Bürgschaft vereinbart werden.
Zyklop Inkasso Service Lexikon
« Gerichtsvollzieher | Haftbefehl »

