Klage
Wenn der Schuldner bestreitet, die gegen ihn geltend gemachte Forderung zu schulden, bleibt dem Gläubiger nur noch die Möglichkeit, seine Forderung in einem Klageverfahren gerichtlich feststellen zu lassen.
Dafür ist erforderlich, dass der Gläubiger eine Klageschrift bei dem zuständigen Gericht einreicht. Diese muss die genaue Bezeichnung der Parteien (Name und Anschrift) enthalten, damit sie dem Schuldner zugestellt werden kann.
Desweiteren muss die Klageschrift einen Antrag enthalten, der den Anspruch des Gläubigers genau bezeichnet (z.B.....den Schuldner zu verurteilen....€ zuzüglich ...% Zinsen seit dem .... zu zahlen).
Der geltend gemachte Anspruch muss genau begründet werden, wobei behauptete Tatsachen unter Beweis gestellt werden müssen. Der Klageschrift sind auch die dem Anspruch zugrunde liegenden Unterlagen beizufügen (z.B. Rechnungen, Aufträge u.s.w.).
Zyklop Inkasso Service Lexikon
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