Steuererstattungsansprüche
Es können auch Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Finanzamt gepfändet werden. Es geht hier zumeist um Ansprüche des Schuldners auf Lohn- und Einkommenssteuererstattung.
Auch hier handelt es sich um eine Forderungspfändung, so dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden muss.
Die Realisierung eines Steuerstattungsanspruchs hängt von der Mitwirkung des Schuldners ab, da der Gläubiger nicht berechtigt ist, für den Schuldner eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Diese ist aber Voraussetzung für den Anspruch des Schuldners gegen das Finanzamt.

