Strafrechtlich relevantes Verhalten

Im Zusammenhang mit nicht bezahlten Forderungen ist vor allem an Betrug in der Form des Eingehungsbetruges zu denken. Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner den Gläubiger bei Abschluss des Vertrages über seine Zahlungsfähigkeit und –willigkeit getäuscht hat. Aufgrund dieser Täuschung muss der Gläubiger eine Leistung erbracht haben, für die er keine Gegenleistung erhält.

Häufig ist es schwierig, dem Schuldner den notwendigen Vorsatz nachzuweisen. Er wird alle möglichen Ausreden finden, weshalb er bei Vertragsschluss davon ausgehen konnte, die Forderung des Gläubigers bezahlen zu können (Oma hat Geld versprochen u.s.w.).

Ein deutliches Anzeichen für einen Eingehungsbetrug liegt vor, wenn der Schuldner trotz abgegebener eidesstattlicher Versicherung Verträge mit Gläubigern abschließt, die dann nicht erfüllt werden können. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Muster „Strafanzeige“.

Zyklop Inkasso Service Lexikon

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