Verheiratete Schuldner

Vollstreckt der Gläubiger aus einem Titel gegen einen Ehepartner, kann sich der andere Ehepartner nicht darauf berufen, dass er alleiniger Gewahrsamsinhaber und Besitzer der Sache sei, in die vollstreckt wird.

Dies gilt natürlich nicht für Sachen, die ausschließlich dem persönlichen Gebrauch eines Ehepartners dienen. Diese können nicht zugunsten des Gläubigers des anderen Ehepartners gepfändet werden.

Zyklop Inkasso Service Lexikon

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