Lohnverschiebung / Lohnverschleierung
Durch Lohnverschiebung oder Lohnverschleierung versuchen einige Schuldner die Pfändung ihres Lohnes zu verhindern.
Eine Lohnverschiebung liegt vor, wenn der Arbeitgeber des Schuldners den Lohn nicht an den Schuldner, sondern an einen Dritten (z.B. die Ehefrau) auszahlt. In diesem Fall kann der Gläubiger direkt den Auszahlungsanspruch des Dritten pfänden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss dem Dritten zugestellt werden.
Eine Lohnverschleierung liegt vor, wenn der Schuldner für einen Dritten (zumeist die Ehefrau) in dessen Betrieb unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung arbeitet. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit, den angeblichen Lohnanspruch des Schuldners zu pfänden. Zahlt der Arbeitgeber nicht freiwillig, muss der Gläubiger darlegen und beweisen, dass hier ein Fall der Lohnverschleierung vorliegt. Die Entscheidung wird dann von dem Prozessgericht getroffen. Hierin liegt die Schwierigkeit, welche die Durchsetzung des Anspruchs in der Praxis fast unmöglich macht: Denn der Gläubiger verfügt regelmäßig nicht über die Beweise, die ihm die Durchsetzung seines Anspruchs ermöglichen würden.
Zyklop Inkasso Service Lexikon
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