Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es dem Gläubiger, sich für eine unbestrittene Forderung auf eine schnelle und preiswerte Art einen Vollstreckungstitel zu verschaffen.
Zunächst wird der Mahnbescheid bei dem zuständigen Mahngericht beantragt. Dieser wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner kann dann innerhalb von zwei Wochen dem Mahnbescheid widersprechen. Eine Begründung muss er nicht angeben.
Zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Gegen diesen kann der Schuldner ebenfalls zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist auch hier nicht erforderlich.
Lässt der Schuldner die Fristen verstreichen, so erhält der Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, aus welchem er ohne Einschränkung die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Erhebt der Schuldner jedoch fristgemäß Widerspruch oder legt er Einspruch ein, muss der Gläubiger das streitige Verfahren vor Gericht durchführen, um seinen Anspruch titulieren zu lassen.
Zyklop Inkasso Service Lexikon
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