Pfändung

Unter Pfändung versteht man die staatliche Beschlagnahme einer Sache. Der Gläubiger erhält gleichzeitig ein sogenanntes Pfändungspfandrecht (§ 804 Abs. 1 ZPO). Die Pfändung kann in drei Richtungen erfolgen:

Voraussetzung für eine Pfändung ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Dieser muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen und dem Schuldner zugestellt worden sein.

Die Pfändung wird auf Antrag des Gläubigers durchgeführt.

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