Der Anspruch auf Rentenzahlung ist ebenso wie das Arbeitseinkommen pfändbar siehe Lohnpfändung.
« Rechtsbehelf | Restschuldbefreiung »
02151 / 5299-52
Aktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht. » Jetzt Newsletter bestellen!
Nutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen. » Prämie sichern!