Schuldanerkenntnis (§781 BGB)
Ein Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn das Bestehen eines Schuldverhältnisses
anerkannt wird. Dieser Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen
wurde. Eine Erteilung in elektronischer Form ist nicht ausreichend.
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Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos
Schuldner, die mit der Zahlung in Verzug sind, haben die offenen Forderungen
zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.
Die Zinshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz, unter Umständen
auch nach der Höhe der vom Gläubiger zu zahlenden Zinsen für einen Bankkredit
oder nach einer vertraglich vereinbarten Zinshöhe. » weiter