Kontenpfändung

Die Kontenpfändung beim Schuldner erfolgt über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von dem Gläubiger, bzw. seinem Vertreter bei dem zuständigen Gericht beantragt wird. Drittschuldnerin ist in diesem Fall die Bank des Schuldners.

Da fast alle Schuldner über ein Konto verfügen, ist die Kontenpfändung eine sehr effektive und Erfolg versprechende Art der Zwangsvollstreckung.

Auch wenn der Schuldner nicht über genügend Geld auf seinem Konto verfügt um die Forderung zu bedienen, ist er dennoch zumeist darauf bedacht, mit dem Gläubiger eine Einigung zu finden, damit er diesen zu einer Freigabe seines Kontos bewegen kann.

Auch der Schufaeintrag hat für den Schuldner negative Folgen, da dieser seine Kreditunwürdigkeit potentiellen Vertragspartnern offenbart.

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