Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht ist für alle Maßnahmen zuständig, die sich wegen ihrer Natur oder ihrer Schwierigkeit nicht für den Gerichtsvollzieher eignen. Zuständiges Vollstreckungsgericht ist stets das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll (§ 764 Abs. 2 ZPO).
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