Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist für alle Maßnahmen zuständig, die sich wegen ihrer Natur oder ihrer Schwierigkeit nicht für den Gerichtsvollzieher eignen. Zuständiges Vollstreckungsgericht ist stets das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll (§ 764 Abs. 2 ZPO).

Zyklop Inkasso Service Lexikon

« Verzug | Vollstreckungstitel »

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!