Vollstreckungstitel
Voraussetzung für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. In ihm sind Gläubiger
und Schuldner sowie die zu vollstreckende Leistung genau bezeichnet.
Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind: Urteile, Prozessvergleiche,
vollstreckbare Urkunden und Vollstreckungsbescheide.
Es sind nicht nur Geldforderungen vollstreckbar. Ein Vollstreckungstitel
kann auch z.B. einen Anspruch auf Herausgabe oder einen Anspruch auf Abgabe
einer Willenserklärung zum Gegenstand haben.
« Vollstreckungsgericht |
Vorpfändung »
Nutzen
Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!
Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos
Am 31. Dezember werden in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Grund dafür ist vielfach das Unwissen von Unternehmen über die geltenden Verjährungsfristen. Des Weiteren verfügen viele Gläubiger noch immer nicht über ein professionelles Forderungsmanagement und zögern mit der Einleitung eines konsequenten Mahnverfahrens so lange, bis die Frist verstrichen ist. »
weiter