Vollstreckungstitel
Voraussetzung für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. In ihm sind Gläubiger und Schuldner sowie die zu vollstreckende Leistung genau bezeichnet.
Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind: Urteile, Prozessvergleiche, vollstreckbare Urkunden und Vollstreckungsbescheide.
Es sind nicht nur Geldforderungen vollstreckbar. Ein Vollstreckungstitel kann auch z.B. einen Anspruch auf Herausgabe oder einen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zum Gegenstand haben.

