Zinsen
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Forderungen sind insbesondere die Verzugszinsen von entscheidender Bedeutung.
Der gesetzliche Verzugszins beträgt für Privatleute 5% über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszins 8 % über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist dem Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst.
Es können aber auch höhere Zinsen vertraglich vereinbart werden.
Sofern der Gläubiger einen Kredit in Anspruch nehmen musste, kann er Schadensersatz in Höhe der dafür bezahlten Zinsen verlangen.
Zyklop Inkasso Service Lexikon
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