Zwangssicherungshypothek

Hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner, der Eigentümer eines Grundstücks ist, kann er, wenn seine Forderung mehr als 750,- € beträgt, eine Zwangssicherungshypothek auf das Grundstück eintragen lassen. Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen ( § 867 ZPO).

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