Inkasso Service Newsletter 02/09
Themen des Newsletters:
- Zum Jahresende: Verjährung droht!
- Zyklop-Homepage überarbeitet
- Auslandsinkasso durch Europäischen Mahnbescheid
1. Zum Jahresende: Verjährung droht!
Zum 31.12.2009 werden in Deutschland - wie jedes Jahr - wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren.
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Ihre Forderungen nicht betroffen sind!
Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist, und die liegt bei drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2006 zu verjähren!
Achtung: Die Verjährungsfrist beginnt in dem Jahr zu laufen, in dem die Leistung erbracht wurde. Beispiel: Die Ware wurde im Dezember 2006 geliefert, die Rechnung jedoch erst im Februar 2007 zugesandt; die Verjährungsfrist begann dann schon Ende 2006 zu laufen!
Die sicherste Möglichkeit, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, ist die Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Außergerichtliche Mahnungen sind nicht geeignet, den Eintritt der Verjährung zu verhindern.
Ein Hinweis an unsere Kunden: Bitte achten Sie darauf, dass Sie Forderungen, die zu verjähren drohen, so schnell wie möglich einreichen. Eine rechtzeitige Hemmung der Verjährung ist sonst leider nicht sichergestellt.
Genauere Informationen zu den verschiedenen Verjährungsfristen finden Sie auf unserer Homepage www.zyklop.de unter „Service“, „Verjährungsfristen“.
2. Zyklop-Homepage überarbeitet
Die komplett überarbeitete Homepage von Zyklop Inkasso ist jetzt online.
Design und Funktionalität wurden modernisiert und die Benutzerfreundlichkeit für die Kunden verbessert.
Insbesondere wurden die Formulare für die Einreichung von Mahnaufträgen und Inkassoaufträgen überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Es ist jetzt leichter, einen Mahnauftrag in einen Inkassoauftrag umzuwandeln. Außerdem wurde das Akteninformationssystem, in dem unsere Kunden den jeweiligen Aktenstand verfolgen können, verbessert.
3. Auslandsinkasso durch Europäischen Mahnbescheid
Seit Anfang des Jahres gibt es europaweit das Europäische Mahnverfahren, das es den Gläubigern unter erleichterten Bedingungen ermöglicht, Geldforderungen gegen Schuldner im europäischen Ausland durchzusetzen.
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und günstig einen europäischen Titel zu bekommen, wenn die Forderung nicht bestritten ist. Die Titulierung erfolgt über einen Zahlungsbefehl, der bei dem zuständigen Gericht des Landes, in dem der Schuldner wohnt, auf einem Standardformular beantragt werden kann.
Zyklop Inkasso hat inzwischen die ersten Europäischen Mahnbescheide beantragt. Es wird allerdings noch etwas dauern, bis sich zur Effektivität dieses Verfahrens etwas sagen läßt.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

