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Inkasso Service Newsletter Januar 2006

Themen des Newsletters:

  1. Neuer Basiszinssatz seit dem 1.1.2006
  2. Neue Fachanwaltsbezeichnungen
  3. Recht im Internet: Homepage der Sozialrechtsanwälte
  4. Einstweilige Verfügung gegen Auftraggeber von Moskau-Inkasso
  5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

1. Neuer Basiszinssatz seit dem 1.1.2006

Seit dem 1.1.2006 liegt der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei 1,37 % (vorher: 1,17 %).

Der gesetzliche Zinssatz liegt, wenn eine Privatperson beteiligt ist, 5 % darüber, also jetzt bei 6,37 %, unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also bei 9,37 %.

(§§ 247, 288 BGB)

2. Neue Fachanwaltsbezeichnungen

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die Einführung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz und des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht mit klaren Mehrheiten beschlossen.

Anwälte können damit demnächst mit 16 Fachanwaltschaften für ihre Qualitäten werben. Die bestehenden Fachanwaltschaften sind: Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht.

Auch für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Mitte 2006 zu rechnen.
(Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)

3. Recht im Internet: Homepage der Sozialrechtsanwälte

Umfangreiche Informationen zum Sozialrecht stellt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen AnwaltVereins auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die Homepage ist kürzlich überarbeitet und verbraucherfreundlicher gestaltet worden. Schwerpunkte sind Rentenversicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsförderung und Arbeitslosengeld.

Weitere Einzelheiten unter www.anwalt-im-sozialrecht.de

4. Einstweilige Verfügung gegen Auftraggeber von Moskau-Inkasso

Das Amtsgericht Celle hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Gläubiger einer Forderung erlassen, der das Inkasso Team Moskau mit der Beitreibung beauftragt hatte. Nach dieser Verfügung muss der Gläubiger die weitere Beauftragung dieses "Inkassounternehmens" einstellen. Er habe sich selbst ordnungswidrig verhalten, da er illegale Geldeintreiber beauftragt habe, die für das Inkasso keine Erlaubnis besaßen und den Eindruck erweckten, als würden sie das staatliche Gewaltmonopol außer Acht lassen.

Das Gericht stellte fest, dass sich Inkassounternehmen, die säumige Schuldner auf Schritt und Tritt verfolgen und damit psychisch stark unter Druck setzen, wegen versuchter Nötigung und Bedrohung strafbar machen.
Amtsgericht Celle, Az. 16 C 1309/05 .

Weitere Informationen dazu unter www.handelsblatt.com

5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.
- Otto von Bismarck -

Wir sind an das Gesetz gefesselt, um frei zu sein.
- Cicero -

Gleiche Rechte, gleiche Pflichten.
- Ovid -

Solange ein Mensch ärgerlich ist, kann er kein Recht haben.
- Chinesisches Sprichwort -

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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