Inkasso Service Newsletter 02/10
Themen des Newsletters:
- Der Zyklop-TripleCheck
- Achtung: Verjährung droht zum Jahresende!
- Gesetzlicher Zinssatz
1. Neu: Der Zyklop-TripleCheck
Wie bereits im letzten Newsletter angekündigt, haben wir seit Anfang des Jahres an einem neuen innovativen Auskunftsprodukt gearbeitet und können jetzt den Vollzug melden: Der Zyklop-TripleCheck ist online!
Zur Erinnerung: Die Besonderheit des Zyklop-TripleChecks liegt darin, dass Privatpersonen mit bekannten Negativmerkmalen zu einem deutlich höheren Prozentsatz bei Online-Abfragen auch „getroffen“ werden. Grund für diese hohe Trefferquote ist die gleichzeitige Abfrage dreier Auskunfteien mit nur einem Mausklick. „Doppelt hält besser“ reicht uns nicht, wir setzen mit dem Zyklop TripleCheck noch einen drauf.
Der exklusive Vorteil unserer Kunden liegt darin, dass sie, ohne bei mehreren Auskunfteien Mitglied zu sein, über die von uns gebauten Schnittstellen auf die entsprechenden Datensätze zugreifen können.
Der Zyklop-Kooperationspartner IVD-West, ein großer Immobilienverband, dem weit über 1000 Unternehmen der Immobilienbranche angehören, hält am 03. September 2010 seinen traditionellen Maklertreff ab. Auf dieser Veranstaltung präsentiert Zyklop sein neues Produkt erstmals einer größeren Öffentlichkeit.
Wir werden Sie in den folgenden Newslettern auch über diese Veranstaltung und die Resonanz informieren.
2. Achtung: Verjährung droht zum Jahresende!
Zum 31.12.2010 werden in Deutschland - wie jedes Jahr - wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren.
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig darauf, dass Ihre Forderungen nicht betroffen sind!
Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist, und die liegt bei drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2007 zu verjähren! Achtung: Die Verjährungsfrist beginnt in dem Jahr zu laufen, in dem die Leistung erbracht wurde. Beispiel: Die Ware wurde im Dezember 2007 geliefert, die Rechnung jedoch erst im Februar 2008 zugesandt; die Verjährungsfrist begann dann schon Ende 2007 zu laufen!
Die sicherste Möglichkeit, den Eintritt der Verjährung zu verhindern, ist die Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Außergerichtliche Mahnungen sind nicht geeignet, den Eintritt der Verjährung zu verhindern.
Ein Hinweis an unsere Kunden: Bitte achten Sie darauf, dass Sie Forderungen, die zu verjähren drohen, so schnell wie möglich einreichen. Sehr oft sind umfangreiche Ermittlungen bezüglich Identität oder Verbleib von Schuldnern erforderlich. Eine rechtzeitige Hemmung der Verjährung ist dann bei zu später Einreichung nicht sichergestellt. Genauere Informationen zu den verschiedenen Verjährungsfristen finden Sie auf unserer Homepage unter Verjährungsfristen .
3. Gesetzlicher Zinssatz
Zur Zeit liegt der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei 0,12 %. Der gesetzliche Zinssatz liegt, wenn eine Privatperson beteiligt ist, 5 % darüber, also bei 5,12 %, unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also bei 8,12 %. (§§ 247, 288 BGB)
Unser Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihren Vertragspartnern für den Fall des Verzuges einen höheren Zinssatz. Eine solche Vereinbarung geht dem gesetzlichen Zinssatz immer vor! Außerdem ersparen Sie sich eine Menge Rechnerei, da der gesetzliche Zinssatz sich halbjährlich ändern kann. Den jeweiligen aktuellen gesetzlichen Zinssatz finden Sie unter http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

