Inkasso Service Newsletter 01/10
Themen des Newsletters:
- Änderungen des Datenschutzrechts
- Gute Nachricht für Vermieter: Der TripleCheck kommt
- Arbeitslosenzahlen
- Insolvenzen im ersten Quartal 2010
1. Änderungen des Datenschutzrechts!
Seit dem 01. April hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien sowie die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden.
Zyklop Inkasso arbeitet seit vielen Jahren intensiv mit Auskunfteien wie der SCHUFA Holding AG und der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG zusammen. Sie meldet dort Negativdaten über Schuldner ein und ermöglicht ihren Kunden, Auskünfte über Neukunden einzuholen, um das Risiko eigener Forderungsausfälle zu minimieren.
Die Neuregelungen bringen für Gläubiger, die bezüglich ihrer Neukunden Wirtschaftsinformationen einholen, wichtige Änderungen mit sich: Sie sind nunmehr verpflichtet, in ihren Antragsformularen, Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung von Wirtschaftsinformationen und die Nutzung des darin regelmäßig enthaltenen Scorewertes hinzuweisen.
Zyklop Inkasso empfiehlt dafür folgende Formulierung: „Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.“
Für Kunden, die keine Auskünfte über Neukunden einholen, ändert sich durch die Neuregelung nichts.
2. Gute Nachricht für Vermieter: Der TripleCheck kommt
Ein nicht zu unterschätzendes Problem für Vermieter ist es, den Mietbewerber eindeutig zu identifizieren. Nur wenn es gelingt, den zukünftigen Mieter über Geburtsdatum und Voranschriften eindeutig zu identifizieren, macht eine Auskunftsanfrage durch den Vermieter Sinn. Denn nur in einem solchen Fall kann er sicher sein, dass die beauskunftete Person identisch ist mit der Person ist, die gerade vor ihm steht.
Immer wieder, besonders bei häufig vorkommenden Namen, passiert es, dass zwar der Name stimmt, nicht aber die angefragte Adresse. Unter dieser ist „keine Information“ gespeichert.
Bei aller Gründlichkeit der die Auskünfte generierenden Unternehmen scheiden daher hundertprozentig sichere Identifikationen oft aus.
Für dieses altbekannte Problem auf seiten der Vermieter will Zyklop noch im laufenden Jahr eine Lösung anbieten:
Schlüssel zur Lösung ist die einmalige Abfrage, wobei die Antwort sich aber auf drei verschiedene Quellen stützt. Hätte jede dieser Quellen bei einer isolierten Anfrage vielleicht eine Identifizierungswahrscheinlichkeit von ca. 85 %, so dürfte sich durch die Einbindung aller drei Quellen diese Trefferqualität auf bis zu 100 % erhöhen, und das sogar bei häufig vorkommenden Namen.
Zyklop arbeitet im Augenblick mit namhaften Kooperationspartnern an diesem neuen Produkt, das den Namen „TripleCheck“ tragen soll. Die Markteinführung ist für den Herbst 2010 geplant. Eine entsprechende Referenzveranstaltung mit einem namhaften Kunden ist bereits terminiert.
Der TripleCheck wird rund um die Uhr abfragbar sein. Es ist nur eine einzige Abfrage erforderlich. Die Antwort aber wird sich auf 3 Quellen stützen.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung des Projektes auf dem Laufenden.
3. Arbeitslosenzahlen
Laut Bundesamt für Statistik ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Mai 2010 auf 3.242.000 zurückgegangen. Im Vergleich zu April bedeutet dies einen Rückgang um 4,8 %, im Vergleich zu Mai 2009 sogar um 6,3 %.
Weniger Arbeitslose, das heißt umgekehrt: Mehr zahlungsfähige Schuldner. Bei unseren Beitreibungsverfahren macht sich dies durchaus bemerkbar.
Unser Tipp: Forderungen so schnell wie möglich beitreiben und nicht warten, bis sich die gesamtwirtschaftliche Lage und damit möglicherweise auch die Lage Ihres Schuldners wieder verschlechtert.
4. Insolvenzen im ersten Quartal 2010
Im ersten Quartal 2010 meldeten die deutschen Amtsgerichte nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 09.06.2010 8.230 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7 % mehr als im ersten Quartal 2009. Die Verbraucherinsolvenzen nahmen im ersten Vierteljahr 2010 mit 27.236 Fällen um 13,0 % zu. Insgesamt wurden, zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen, 42.699 Insolvenzen registriert. Das ist ein Anstieg von 9,5 % gegenüber dem ersten Quartal 2009.
Die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Gerichte für das erste Quartal 2010 auf 8,7 Milliarden Euro gegenüber 9,7 Milliarden Euro im ersten Quartal 2009.
Im März 2010 wurden 3.125 Insolvenzen von Unternehmen (+ 8,7 % gegenüber März 2009) und 10.339 Insolvenzen von Verbrauchern (+ 18,1 %) gemeldet. Insgesamt registrierten die Gerichte 16.192 Insolvenzen, das waren 13,9 % mehr als im März 2009.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

