2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007

Inkasso Service Newsletter Oktober 2002

Themen des Newsletters:

  1. Akteninformationssystem
  2. Schuldner-Service
  3. Zum Jahresende: Verjährung droht!
  4. Insolvenzen im ersten Halbjahr 2002
  5. Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze

1. Akteninformationssystem

Ab sofort können unsere Kunden sich auf unserer Homepage www.zyklop.de über ihre laufenden Akten informieren: Zunächst geht man auf "Online-Dienste", meldet sich dort an, und dann können Sie unter "Akteninformation" Ihren Aktenbestand aufrufen und dort jeweils die einzelnen Forderungskonten (Forderungsstand) nebst Kurzerklärung der letzten Kosten verursachenden Maßnahme einsehen. Außerdem besteht dort die Möglichkeit, uns zu den einzelnen Akten Informationen per Email zu senden. An weiteren Verfeinerungen wird gearbeitet.

2. Schuldner-Service

Darüber hinaus haben wir auf unserer Homepage den sog. "Schuldnerservice" eingeführt. Dadurch soll es Ihren Schuldnern erleichtert werden, Kontakt zu uns aufzunehmen, um die offene Forderung zu begleichen. Dort sind zum Beispiel Formulare für Ratenzahlungsvereinbarungen und Einzugsermächtigungen hinterlegt. Sie können also Ihre Schuldner auch gerne auf unsere Homepage verweisen.

3. Zum Jahresende: Verjährung droht!

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass zum Ende des Jahres wieder zahlreiche Forderungen verjähren werden.

Die Problematik der verschiedenen Verjährungsfristen ist äusserst komplex, zumal die Rechtslage sich seit dem 1.1.2002 geändert hat und nun durch Übergangsfristen das alte und das neue Recht teilweise nebeneinander gelten, was den Überblick nicht gerade erleichtert. Erläuterungen zu den Verjährungsfristen finden Sie auf unserer Homepage, im Zweifel sollte dringend der Fachmann zu Rate gezogen werden.

Verjährungsgefahr besteht zur Zeit insbesondere bei Forderungen aus 2000, soweit sie nach (insoweit noch gültigem) altem Recht nach zwei Jahren verjähren. Dies gilt z. B. für Forderungen von Gewerbetreibenden gegen Privatleute und auch für Arztrechnungen. Verjährungsgefahr besteht des weiteren bei Forderungen aus 1998, soweit sie nach altem Recht nach vier Jahren verjähren. Dies gilt vor allem für Forderungen von Gewerbetreibenden gegen Gewerbetreibende.

Die zuverlässigste Unterbrechung der Verjährung erfolgt durch die Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Die Beantragung muss jedoch vor Ablauf des 31.12.2002 erfolgen - und das kann problematisch werden, wenn z. B. Name, Firmierung oder Adresse des Schuldners unklar sind und erst noch ermittelt werden müssen. Daher unser dringender Rat, keine Zeit zu verlieren und rechtliche Schritte so früh wir möglich einzuleiten.

4. Insolvenzen im ersten Halbjahr 2002

Die statistische Erfassung von Insolvenzen in Deutschland ist derzeit u. a. dadurch erschwert, dass sich durch die Reformen des Insolvenzrechts zum 1. Dezember 2001 der betroffene Personenkreis verändert bzw. verschoben hat und damit auch der den Statistiken zugrunde liegende Maßstab.

Im ersten Halbjahr 2002 wurden den deutschen Amtsgerichten 18.500 Insolvenzen von Unternehmen und 21.200 von übrigen Schuldnern gemeldet. Zu den letzteren zählen 9.900 Insolvenzen von Verbrauchern, 10.100 von anderen natürlichen Personen und knapp 1.200 Nachlassinsolvenzen.

Die Gerichte beziffern die offenen Forderungen der Gläubiger für alle Insolvenzanträge im ersten Halbjahr 2002 auf 24 Mrd. Euro; nach damaligem Insolvenzrecht ergaben sich für das erste Halbjahr 2001 14 Mrd. Euro. Bei den betroffenen Unternehmen waren im ersten Halbjahr 2002 134.000 Arbeitnehmer beschäftigt. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

5. Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze

Hier noch mal einige Vorschriften aus den USA, die es wirklich gibt:

In OKLAHOMA ist es untersagt, Hunden gegenüber Grimassen zu schneiden. Frauen dürfen sich nicht selbst die Haare schneiden. Hunde in Gruppen von drei und mehr auf Privatgrundstücken brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung aller Besitzer.

Per Gesetz ist in dem Binnenstaat der Walfang untersagt. Fürsorglich ist die Gemeinde Hawthorne: Sie verbietet es, Hypnotisierte in Schaufenstern auszustellen. In Oklahoma City schließlich ist es verboten, im Stadtzentrum gleichzeitig rückwärts zu gehen und einen Hamburger zu essen.

In MINNESOTA gibt es noch eine Vorschrift, wonach Badewannen Füße haben müssen. Wegen des kalten Klimas ist es untersagt, nackt zu schlafen.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

Zyklop Inkasso Newsletter

Zyklop NewsletterAktuelle Infos und Tipps zu Inkasso, Finanzen & Recht.
» Jetzt Newsletter bestellen!

Kunden werben - Prämie sichern

Zyklop Inkasso PrämienNutzen Sie Ihre Kontakte und empfehlen Sie unsere Leistungen.
» Prämie sichern!

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Überfällige Forderungen sind nicht wie guter Wein

Was Sie über Außenstände wissen sollten und wie Sie sie in den Griff bekommen. Außenstände – ein unangenehmes Problem für viele Unternehmen, das durch Abwarten nicht geringer wird. Im Gegenteil: Statistiken belegen, dass die Beitreibungschance um so geringer wird, je länger man mit der Geltendmachung der Forderung wartet. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

TripleCheck von Zyklop: So finden Sie den passenden Mieter!

Mit viel Sorgfalt wählen Vermieter ihre zukünftigen Mieter aus. Leider werden Sie dennoch allzu oft enttäuscht. Ausstehende Mietzahlungen können Immobilienbesitzer in gravierenden Fällen selber in die roten Zahlen treiben. Wie kann man sich davor schützen? Eine Antwort ist TripleCheck – die innovative Dienstleistung der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld. » weiter

Zyklop Inkasso: Aktuelle Infos

Änderungen des Datenschutzrechts seit April 2010

Seit dem 01.04.2010 hat der Gesetzgeber die Datenschutzvorschriften erneut verschärft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einholung von Wirtschaftsauskünften über Neukunden sowie die Einmeldung von Negativdaten an Auskunfteien. » weiter