Inkasso Service Newsletter April 2004
Themen des Newsletters:
- Zyklop-Akteninformationssystem
- Ausbildungsplätze bei Zyklop
- In Planung: Effektiverer Rechtsschutz für Bauhandwerker
- Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
1. Zyklop-Akteninformationssystem
Das Akteninformationssystem wurde von Zyklop überarbeitet und verfeinert. Die Sachstände aller laufenden Akten können jetzt von den jeweiligen Mandanten online eingesehen werden.
Der Weg dort hin führt über die Zyklop-Homepage (www.zyklop.de) , dort: Online-Dienste / Login / Anmelden. Sofern Sie noch nicht freigeschaltet sind, muss beim ersten Mal eine *Neuanmeldung" erfolgen.
Wenn Sie dann angemeldet und online sind haben Sie unter anderem direkten Zugriff auf die Aktenanlage, die Akteninformation und auch auf Wirtschaftsinformationen. Unter dem Punkt *Akteninfo" können Sie zunächst auswählen, ob Sie Zugriff auf alle oder nur auf bestimmte Akten nehmen möchten.
Die Akten werden dann angezeigt. In der rechten Spalte finden Sie den noch offenen Gesamtbetrag. Wenn Sie das Aktenzeichen anklicken kommen Sie zu einer detaillierten Forderungsaufstellung. Außerdem finden Sie dort eine Email-Funktion, über die Sie Mitteilungen unmittelbar an den zuständigen Sachbearbeiter schicken können. Wenn Sie das Kästchen unter *Info" anklicken kommen Sie zur Aktenhistorie, dort können Sie den Ablauf der Bearbeitung genauer nachvollziehen. Für offene Fragen gibt es jeweils eine *Hilfe"-Funktion.
2. Ausbildungsplätze bei Zyklop
Bei Zyklop Inkasso sind noch zwei Ausbildungsplätze zum Kaufmann / zur Kauffrau für Bürokommunikation frei.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
3. In Planung: Effektiverer Rechtsschutz für Bauhandwerker
Eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat Vorschläge für einen effektiveren und schnelleren Rechtsschutz für Bauhandwerker ausgearbeitet.
Wichtigster Punkt soll die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungsanordnung in Bausachen sein: Wenn der Handwerker durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen glaubhaft machen kann, dass das von ihm gefertigte Werk mangelfrei ist, soll das Gericht eine vorläufige Zahlungsanordnung, gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung, erlassen können. Im Fall längerer Prozesse bräuchte der Handwerker dann nicht mehr bis zur Rechtskraft des Urteils zu warten sondern könnte schon früher sein Geld bekommen.
Auch die Möglichkeit von Abschlagszahlungen soll erleichtert werden: So soll der Subunternehmer seine Forderung gegenüber dem Generalunternehmer schon dann einfordern können, wenn die Abnahme des Werkes erfolgt ist, unabhängig davon, ob der Auftraggeber auch gezahlt hat.
Wenn diese Vorschläge vom Gesetzgeber realisiert würden wäre das sicher ein großer Fortschritt. Dies ist jedoch keinesfalls vor 2005 zu erwarten.
4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
In South Bend, ILLINOIS, wurde auf Grund einer damals bestehenden gesetzlichen Regelung ein Affe angeklagt, weil er eine Zigarette geraucht hatte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 25 Dollar verurteilt sowie dazu, die Gerichtskosten zu tragen.
In UTAH ist es verboten, vom Rücken eines Pferdes zu angeln.
In Toledo, OHIO, ist es untersagt mit Schlangen nach Personen zu werfen.
In ALASKA wurde gesetzlich geregelt dass ein lebender Elch nicht aus einem Flugzeug geworfen oder betrunken gemacht werden darf.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

