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Inkasso Service Newsletter August 2004

Themen des Newsletters:

  1. Verjährung: Darlehen verjähren zum 31.12.2004!
  2. Unbekannt verzogen: Immer mehr Schuldner entziehen sich ihren Verpflichtungen
  3. Steuerrecht: Unwissenheit schützt manchmal doch vor Strafe
  4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

1.Verjährung: Darlehen verjähren zum 31.12.2004!

Durch die Reform des Verjährungsrechts wurde die so genannte "regelmäßige Verjährungsfrist", also die Frist, die greift, wenn es keine speziellere Regelung gibt, von 30 Jahren auf 3 Jahre korrigiert (Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Für zahlreiche Ansprüche ist damit die Frist für die Verjährung drastisch verkürzt worden, so zum Beispiel für Rückforderungen aus Darlehen, aus Bürgschaften und aus abstrakten Schuldanerkenntnissen.

Die Übergangsvorschriften (Artikel 229 Paragraf 6 Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch) sehen im Falle einer Verkürzung von Verjährungsfristen vor, dass die neue kürzere Frist ab dem 1.1.2002 läuft - die dreijährige Frist läuft daher Ende 2004 ab.

Gläubiger solcher Forderungen sollten deshalb dringend darauf achten, dass rechtzeitig die Titulierung erfolgt oder die Verjährung anderweitig, zum Beispiel durch Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner oder durch Verzicht des Schuldners auf die Einrede der Verjährung, verhindert wird.

2. Unbekannt verzogen: Immer mehr Schuldner entziehen sich ihren Verpflichtungen

Immer mehr Schuldner versuchen sich ihren Verpflichtungen zu entziehen, indem sie umziehen ohne sich umzumelden. Wer umzieht ohne sich mit seinem neuen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde anzumelden begeht eine Ordnungswidrigkeit, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen mit einer Geldbusse von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.

Ist ein Schuldner unbekannt verzogen, gibt es verschiedene Wege, über Behörden, Auskunfteien oder Detekteien den Verbleib des Schuldners zu ermitteln. Führt das alles nicht weiter gibt es, wenn der Gläubiger den Eintritt der Verjährung verhindern möchte, noch eine letzte Möglichkeit: Eine Klage kann öffentlich zugestellt werden. Sie wird dann an der Gerichtstafel des zuständigen Gerichts angeheftet, die Zustellung wird fingiert. Die Verjährung wird dadurch gehemmt - sollte der Schuldner irgendwann wieder auftauchen, kann die Forderung weiter geltend gemacht werden.

3. Steuerrecht: Unwissenheit schützt manchmal doch vor Strafe

Das deutsche Steuerrecht ist bekanntlich so kompliziert, dass niemand mehr durchblickt. Selbst Fachleute machen Fehler, der Laie ist weitgehend überfordert. Trotzdem gehen Fehler regelmässig zu Lasten des Antragstellers.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat überraschenderweise zugunsten eines Antragstellers entschieden: Ein Ehepaar hatte eine falsche Steuererklärung abgegeben und hatte erhebliche Vermögenswerte nicht versteuert. Den Vorwurf einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung wies das Ehepaar zurück mit der Begründung, "wir sind keine Akademiker und hatten im normalen Leben nie etwas mit Steuern zu tun". Das Gericht hatte Verständnis und entschied insofern zugunsten des Ehepaares.

Niedersächsisches Finanzgericht 1 K 160/02, http://www.nwb.de

4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

In KALIFORNIEN gibt es eine Vorschrift, wonach eine Mausefalle nur von Personen mit gültiger Jagderlaubnis aufgestellt werden darf.

Eine Verordnung in LOS ANGELES untersagt die Jagd auf Motten unter einer Straßenlaterne.

In Gary, INDIANA, ist es bis zu vier Stunden nach dem Genuss von Knoblauch verboten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen sowie in ein Kino oder ein Theater zu gehen.

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Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

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