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Inkasso Service Newsletter Dezember 2004

Themen des Newsletters:

  1. Online-Erstattung von Strafanzeigen
  2. Schriftlicher Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsantritt: Befristung unwirksam
  3. Pleitewelle dauert an
  4. Suchmaschine für Prozessgerichte
  5. Urteile rund um's Weihnachtsfest

1. Online-Erstattung von Strafanzeigen

In folgenden Bundesländern besteht inzwischen die Möglichkeit, Strafanzeigen online zu erstatten:

Baden-Württemberg: http://www.polizei-bw.de
Brandenburg: http://www.polizei.brandenburg.de
Nordrhein-Westfalen: http://www.nrw.de

Andere Länder werden wahrscheinlich in Kürze folgen, einen Überblick über die Homepages der jeweils zuständigen Behörden finden Sie unter www.polizei.de.

Bezogen auf offene Forderungen empfehlen wir jeweils dann Strafanzeige zu erstatten wenn ein Schuldner bei Auftragserteilung bereits nachweisbar zahlungsunfähig war, also insbesondere wenn er bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Muster für die schriftliche Erstattung von Strafanzeigen finden Sie auch auf unserer Homepage unter Service / Lexikon.

2. Schriftlicher Arbeitsvertrag erst nach Arbeitsantritt: Befristung unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden:

Das Bundesvermögensamt hatte einen neuen Mitarbeiter eingestellt. Bereits beim Vorstellungsgespräch wurde - unstreitig - darauf hingewiesen, dass das Arbeitsverhältnis auf zwei Jahre befristet sein sollte. Der schriftliche Arbeitsvertrag wurde erst zehn Tage nach Arbeitsbeginn unterzeichnet.

Voraussetzung für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages ist die Schriftform. Diese Voraussetzung war beim Arbeitsantritt nicht erfüllt. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 1.12.2004 festgestellt, dass dieser Mangel auch nicht durch den zehn Tage später unterschriebenen Arbeitsvertrag geheilt wurde. Die Befristung blieb unwirksam, der Mitarbeiter kam in den Genuss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses!

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.12.2004 - 7 AZR 198/04 -

3. Pleitewelle dauert an

Das Statistische Bundesamt schätzt in einer Pressemitteilung vom 6.12.2004 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für 2004 auf rund 39000. Diese Zahl liegt geringfügig unter dem Vorjahresniveau (39320). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird auf 48000 geschätzt, 40% höher als 2003 (33609). Das hängt allerdings auch damit zusammen dass erst seit Ende 2001 die Möglichkeit besteht die Verfahrenskosten stunden zu lassen.

Die genaueren Zahlen des Statistischen Bundessamtes finden Sie unter http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2004/p5200132.htm

Diese Zahlen zeigen, dass ein Ende der Pleitewelle nach wie vor leider nicht in Sicht ist. Die Gefahr, selbst durch uneinbringliche Außenstände in den Teufelskreis der Insolvenz zu geraten, ist groß. Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihren Geschäftspartner frühzeitig durch Einholung einer Bonitätsauskunft. Auf diese Weise lassen sich viele "faule" Kunden vorab aussortieren. Zahlt Ihr Schuldner nicht, ohne dafür eine nachvollziehbare Begründung zu liefern, sollten Sie so schnell wie möglich die Beitreibung einleiten. Die Erfahrung zeigt: je später eine Forderung geltend gemacht wird desto geringer sind die Erfolgsaussichten.

4. Suchmaschine für Prozessgerichte

Unter http://www.prozessgerichte.de finden Sie eine Suchmaschine für Prozessgerichte.

Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnorts des Schuldners erscheint das für eine Klage zuständige Gericht. Sofern Sie das für einen Mahnbescheid zuständige Gericht suchen, geben Sie Ihren eigenen Wohnort ein.

5. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

Nicht alles was mit Weihnachten zu tun hat fällt unter die Überschrift "besinnlich". So gibt es denn auch prompt einige Urteile, die sich mit Streitigkeiten rund um das Weihnachtsfest auseinandersetzen.

So hatte eine Frau ihren Christbaum mit echten Kerzen geschmückt. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen geriet die Wohnung in Brand. Die Hausratsversicherung weigerte sich zu zahlen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied: Die Versicherung musste zahlen, da die Frau nicht fahrlässig gehandelt hatte.

In Düsseldorf versprühte ein Wohnungseigentümer im gemeinschaftlichen Treppenhaus zur Weihnachtszeit Parfum um für eine "besondere Duftnote" zu sorgen. Die Miteigentümer gingen dagegen vor. Das Oberlandesgericht entschied: Das Parfum darf nicht mehr im Flur versprüht werden, das Zusammenleben werde dadurch über das unvermeidbare Mass hinaus beeinträchtigt.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte wegen der Lärmbelästigung für die Nachbarn den Tauben eines Taubenzüchters über Weihnachten partielles Flugverbot erteilt: Erst am zweiten Weihnachtstag durfte er die Tiere fliegen lassen.

In einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf stritten zwei Nachbarn um die Frage, ob ein Adventskranz an der Außenseite der Tür aufgehängt werden dürfe. Das Gericht entschied: Saisonbedingter Schmuck muss geduldet werden!

Weitere Einzelheiten auf der Homepage der LBS unter http://www.lbs.de

Die ZYKLOP INKASSO DEUTSCHLAND AG wünscht Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest, einen 'guten Rutsch' ins neue Jahr und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2005.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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