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Inkasso Service Newsletter Januar 2004

Themen des Newsletters:

  1. Änderungen im Arbeitsrecht
  2. Zahlungsmoral der öffentlichen Hand
  3. Gepfändeter Porsche
  4. Unglaublich, aber wahr: Stella-Award

1. Änderungen im Arbeitsrecht

Seit dem 01.01.2004 hat sich wieder einmal im Arbeitsrecht einiges geändert, hier die wichtigsten Neuerungen in Stichworten:

ABFINDUNG
Zur Vermeidung derjenigen Arbeitsgerichtsprozesse die nur zwecks Erlangung einer Abfindung geführt werden ist der Abfindungsanspruch gesetzlich geregelt worden. Die Höhe der Abfindung liegt bei 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (was der bisherigen Rechtsprechung entspricht). Die Voraussetzungen für diesen Anspruch sind:
- Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse (was ausdrücklich in der Kündigung stehen muss)
- Hinweis in der Kündigung auf die dreiwöchige Klagefrist und darauf, dass der Anspruch auf die Abfindung bei Verstreichenlassen der Klagefrist und Nichterhebung der Klage automatisch entsteht.

GELTUNG DES KÜNDIGUNGSSCHUTZES
Seit Anfang 2004 findet das Kündigungsschutzgesetz hinsichtlich Unternehmen, die nur zehn oder weniger Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen, keine Anwendung für Arbeitnehmer, die ab Januar 2004 neu eingestellt wurden.

SOZIALAUSWAHL
Bei der Sozialauswahl werden im Falle der Kündigung nur noch vier Kriterien berücksichtigt: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Ein Rangverhältnis dieser Kriterien ist gesetzlich nicht geregelt.

2. Zahlungsmoral der öffentlichen Hand

Bei der Pleitewelle ist kein Ende in Sicht. Immer mehr Firmen sind gezwungen Insolvenz anzumelden, weil ihre Schuldner nicht oder erst viel zu spät bezahlen. Erschreckend ist, dass zu den Hauptschuldnern Bund, Länder und Kommunen gehören, die dadurch an der Pleitewelle teilweise mitschuldig sind.

Bund und Länder lassen sich zum Teil über 90 Tage Zeit mit der Begleichung von Rechnungen, die Kommunen über 70 Tage.

Die öffentliche Hand ist genauso wie alle anderen Schuldner verpflichtet, im Falle des Verzuges Verzugszinsen und Mahnkosten zu bezahlen. In der Praxis wollen sich jedoch die Gläubiger nicht mit einem so wichtigen Auftraggeber anlegen und verzichten daher fast immer auf Zinsen und Kosten. Ganz im Gegensatz dazu steht das Verhalten der öffentlichen Hand in umgekehrter Situation: Wer Schulden bei Bund, Ländern oder Gemeinden hat hat kein Nachsehen zu erwarten, Forderungen werden gegebenenfalls auch kurzfristig mit Zinsen und Aufschlägen beigetrieben.

3. Gepfändeter Porsche

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pfändung eines Porsches im folgenden Fall für zulässig erklärt: Die Pfändung richtete sich gegen den hochverschuldeten ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH.

Die GmbH hatte - vor dem Ausscheiden des Geschäftsführers - einen Porsche erworben, diesen nutzte der Geschäftsführer beruflich und privat. Nach dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung behielt er den Porsche, der allerdings weiterhin auf die GmbH eingetragen war.

Die GmbH machte nach der Pfändung des Porsches geltend, dieser sei ihr Eigentum. Der BGH wies diesen Einwand zurück mit dem Argument, der Porsche gehöre dem Anschein nach dem ehemaligen Geschäftsführer und nicht der GmbH, trotz des anders lautenden Fahrzeugsbriefs.

Urteil vom 16.10.2003, IX ZR 55/02, nachzulesen auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de

4. Unglaublich, aber wahr: Stella-Award

Zum ewigen Ruhm der 81-ährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen Dollar Schadenersatz forderte und erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird dieser Preis in den USA an diejenigen verliehen, die mit genialer Unverfrorenheit Schadensersatz gerichtlich forderten und erhielten.

5. Platz (drei Nennungen):
a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 Dollar Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der Klägerin war.

b) Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 Dollar Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte.

c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvania versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000 Dollar Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahlsversicherung des Hauseigentümers.

4. Platz
Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 Dollar Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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