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Inkasso Service Newsletter Januar 2005

Themen des Newsletters:

  1. Zyklop hilft Flutopfern
  2. Neuer Basiszinssatz
  3. Unterlassungsverfügung gegen Besuch durch Inkasso-Außendienst
  4. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

1. Zyklop hilft Flutopfern

Die Mitarbeiter der Zyklop Inkasso Deutschland AG haben für die Opfer der Flutkatastrophe in Südasien gespendet. 2320 Euro sind zusammengekommen, die Firma hat die Summe dann auf 4640 Euro verdoppelt.Der Betrag wurde im Rahmen der Aktion "Wir wollen helfen" anlässlich der Spendengala von ZDF und BILD-Zeitung am 04.01.2005 gespendet. Insgesamt waren bei der Spendenaktion bis zum Abend über 40 Millionen Euro zusammengekommen.

Einzelheiten zur Aktion "Wir wollen helfen" finden Sie im Internet unter http://www.zdf.de. Sie finden dort auch weitere Informationen zu zahlreichen Organisationen die in den Katastrophengebieten Hilfe leisten.

2. Neuer Basiszinssatz

Seit dem 1.1.2005 liegt der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei 1,21 % (vorher: 1,13 %).

Der gesetzliche Zinssatz liegt, wenn eine Privatperson beteiligt ist, 5 % darüber, also jetzt bei 6,21 %, unter Geschäftsleuten 8 % darüber, also bei 9,21 %.

(§§ 247, 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches)

3. Unterlassungsverfügung gegen Besuch durch Inkasso-Außendienst

Das Amtsgericht Kamen hatte über den Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung gegen den angekündigten Besuch des Außendienstes eines Inkassounternehmens zu entscheiden.

Der Gläubiger einer eindeutig bestrittenen Forderung hatte ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung beauftragt. Dieses kündigte dem Schuldner für den Fall, dass er nicht innerhalb von drei Tagen zahle, einen persönlichen Besuch seines "AUSSENDIENSTES" (groß geschrieben und in Anführungszeichen) an. Der Schuldner fühlte sich bedroht und schaltete seinen Rechtsanwalt ein, dieser bewirkte die besagte Unterlassungsverfügung. Das Inkassounternehmen legte dagegen vergeblich Widerspruch ein. Das Gericht bestätigte die Unterlassungsverfügung. Es argumentierte damit, dass der Schuldner aufgrund der Umstände und insbesondere der konkreten Form der Zahlungsaufforderung damit rechnen musste, dass die Mitarbeiter des Inkassounternehmens sich nicht wie ein gewöhnlicher Außendienst verhalten würden und, dass ihr Auftreten über das zulässige Maß hinaus gehen würde.

(Urteil des Amtsgerichts Kamen vom 23.07.2004 - 12 C 54/04, Einzelheiten unter http://www.anwalt-suchservice.de/presse/presse_4956.html

Anmerkung:
Das Urteil bedeutet keineswegs, dass Inkassounternehmen Schuldnern nicht Hausbesuche ankündigen oder diese nicht aufsuchen dürfen. Grund für die Unterlassungsverfügung war hier die konkrete zwielichtige Form der Ankündigung des Hausbesuches, die einen seriösen und korrekten Besuch durch den Außendienst nicht erwarten liess. Hinzu kommt, dass die Forderung in diesem Fall bestritten war. Das Inkassounternehmen hätte hier überhaupt nicht mehr außergerichtlich tätig werden dürfen. Das Urteil ist daher zu begrüßen, da es die offensichtlich unseriöse Vorgehensweise eines Inkassounternehmens in die Schranken weist.

Unabhängig davon sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich jedermann das Recht hat, Dritten das Betreten seines Besitzes zu verbieten (Hausverbot). Ein Verstoß gegen ein solches Verbot wird als Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches) strafrechtlich geahndet. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass das unstreitig zulässige Hausverbot aufgrund der besonderen Umstände unverzüglich (und auf Kosten der Gegenseite) durch eine gerichtliche Verfügung verstärkt wurde.

4. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

"Wir sind an das Gesetz gefesselt um frei zu sein." - Cicero, ca. 60 v. Chr.

"Ein Kompromiss ist nur dann gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich unzufrieden sind." - Henry Kissinger

"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht." - Alfred Polak

"Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind." - Charles de Gaulle

"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." - Ludwig Thoma

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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