Inkasso Service Newsletter Juli 2004
Themen des Newsletters:
- Vereinfachte Einreichung von Fällen per Internet
- Bankleitzahlen im Internet
- Freies Gerichtsvollziehersystem in Planung
- Bonitätsindex von Bürgel
- D & B Rating
- Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
1. Vereinfachte Einreichung von Fällen per Internet
Seit Jahren besteht für Zyklop-Kunden die Möglichkeit, Neuaufträge per Internet zu erteilen, eine Verfahrensweise die mehr und mehr genutzt wird.
Die entsprechenden Eingabemasken im Internet haben wir überarbeitet und vereinfacht beziehungsweise den praktischen Bedürfnissen unserer Kunden angepasst. Die verbesserten Masken sind ab dem 01. August online.
Insbesondere ist es jetzt einfacher, bei einem Auftrag mehrere Rechnungen oder auch eine Mehrzahl von Schuldnern separat einzugeben. Das Gleiche gilt für mehrere Zahlungen oder Gutschriften. Wird die Eingabe unterbrochen und die Maske verlassen gehen die Daten nicht verloren, Sie können einfach später die Eingabe fortsetzen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen ohne es direkt abzuschicken. Die Versendung kann dann gegebenenfalls auch einige Tage später erfolgen.
Darüber hinaus wurde eine eigene Maske für Vermieterinkasso (Mietforderungen) geschaltet.
2. Bankleitzahlen im Internet
Ein für Ermittlungen interessantes Link findet sich im Internet unter www.bankleitzahlen.de.
Dort kann man durch die Angabe der Bankleitzahl die dazugehörige Bank oder Sparkasse ermitteln. Darüber hinaus kann man dort prüfen, ob ein konkretes Konto existiert. Angaben über den Inhaber des Kontos erfolgen (leider) natürlich nicht.
3. Freies Gerichtsvollziehersystem in Planung
Im Rahmen der Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union ist Deutschland gehalten, bis spätestens 01.01.2010 ein freies Gerichtsvollziehersystem einzuführen.
Nach Einführung dieses Systems werden neue Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte sondern selbstständige Unternehmer sein. Nach Erlangung der entsprechenden Qualifikation wird dadurch auch ein Seiteneinstieg in diesen Beruf möglich. Voraussichtlich wird es nur noch den Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan geben, die Vollstreckungsbeamten der Finanzämter und Gerichtskassen werden entfallen.
Auch der Erlass der Mahnbescheide soll durch die neuen Gerichtsvollzieher übernommen werden, eventuell auch die komplette Durchführung von Insolvenzverfahren.
Die Reform wäre mit zahlreichen Vorteilen sowohl für die Gläubiger als auch für den Staat verbunden: Der Staat würde bei seinen Ausgaben erheblich entlastet. Die Gläubiger könnten auf eine verbesserte und auch effektivere Vollstreckung hoffen, da das Einkommen der Gerichtsvollzieher erfolgsabhängiger gestaltet würde.
Weitere Informationen und Vorschläge dazu aus Sicht der Gerichtsvollzieher finden Sie unter http://www.gvbundbw.de .
4. Bonitätsindex von Bürgel
Über unsere Auskunftei können Sie unter anderem Wirtschaftsauskünfte von Bürgel und von Dun & Bradstreet bekommen.
Bei den Auskünften von BÜRGEL wird die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners mit einem sogenannten BONITÄTSINDEX (Score) in Form einer Zahl zusammengefasst. Der Bonitätsindex ist an das Schulnotensystem angepasst:
Score 5,0 - 6,0:
Schuldner ist zahlungsunfähig, konkrete Negativmerkmale liegen vor
Score 2,5 - 4,9:
Schuldner ist negativ aufgefallen, aber nicht unbedingt zahlungsunfähig;
negative Zahlungserfahrungen liegen vor, Beanstandungen der Zahlungsweise
liegen vor bzw. nicht mehr vor
Score 1,0 - 2,4:
(Positive) Zahlungserfahrungen liegen vor
5. D & B Rating
Bei Dun & Bradstreet erfolgt die zusammenfassende Kurzbeurteilung eines Schuldners unter anderem durch das D & B RISIKO-RATING. Dort werden ebenfalls notenartige Ziffern verteilt, die gehen allerdings nur von eins bis vier.
1: niedrigste Risikoklasse
2: unterdurchschnittliches Risiko
3: durchschnittliches bis etwas über dem Durchschnitt liegendes Risiko
4: hohes bis sehr hohes Risiko
6. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
In Lefors,TEXAS, ist es verboten, im Stehen mehr als drei Schlucke Bier zu sich zu nehmen.
In St. Louis, MISSOURI, ist es untersagt in den Strassen auf dem Bordstein zu sitzen und Bier aus einem Eimer zu trinken.
Im Bundesstaat NEBRASKA darf nur dann in einer Bar Bier ausgeschenkt werden, wenn der Barbesitzer zur gleichen Zeit einen Topf Suppe kocht.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

