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Inkasso Service Newsletter Juni 2004

Themen des Newsletters:

  1. Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und der Gerichtskosten
  2. Insolvenzen im Internet
  3. Europaweite Vollstreckung unbestrittener titulierter Forderungen
  4. Inkasso Team Moskau: Inhaber zahlungsunfähig
  5. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

1. Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und der Gerichtskosten

Zum 01.07.2004 tritt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft. Die Folge sind höhere Gebühren für die Rechtsanwälte und auch höhere Gerichtskosten. Nach Berechnungen des Bundesministeriums der Justiz soll die Erhöhung im Durchschnitt bei ca. 14 Prozent liegen.

Die neuen Gebühren gelten bei Beauftragung des Rechtsanwalts ab dem 01.07.2004. Erfolgt die Beauftragung noch bis zum 30.06. gilt für den Fall weiterhin das alte Gebührenrecht. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de .

Bezüglich der Erhöhung der Gerichtskosten ist das Datum des Eingangs eines Antrags bei Gericht entscheidend. Bei Eingang ab dem 01.07. gelten die neuen Gerichtskosten.

2. Insolvenzen im Internet

Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de werden inzwischen von den meisten Bundesländern die Insolvenzbeschlüsse veröffentlicht. Die Homepage ist in den letzten Monaten deutlich ausgebaut worden.

Es fehlen nur noch die Beschlüsse aus Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

3. Europaweite Vollstreckung unbestrittener titulierter Forderungen

Am 21.04.2004 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen endgültig angenommen worden.

Die Verordnung soll in den Mitgliedsstaaten ab dem 21.10.2005 gelten, muss bis dahin also in allen Staaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Danach wird dann die Möglichkeit bestehen, nationale Vollstreckungstitel als "Europäische Vollstreckungstitel" bestätigen zu lassen und aus diesen dann ohne weitere Zwischenschritte in anderen Mitgliedsländern zu vollstrecken. Diese Regelung wird vorerst nur für Geldforderungen gelten.

Näheres unter http://www.bmj.de .

4. Inkasso Team Moskau: Inhaber zahlungsunfähig

Nach dem Versand des letzten Newsletters mit einem Beitrag zu "Moskau Inkasso" und nach Schaltung eines ausführlicheren Beitrags zu diesem Thema auf unserer Homepage im Internet Moskau-Inkasso: Illegal und uneffektiv hat sich der Inhaber des Inkasso Team Moskau, Herr Werner Hoyer, telefonisch bei uns gemeldet und mit einer Klage gedroht.

Die Drohung hat uns zu weiteren Nachforschungen veranlasst, die Ergebnisse passen ins Bild: Herr Werner Hoyer hat zuletzt am 13.12.2001 bei dem Amtsgericht Celle die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Am 26.06.2002 wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet (AG Celle 29 IN 70/02), dieses wurde dann am 07.08.2002 mangels Masse eingestellt.

Herr Hoyer gehört somit interessanterweise selbst zu jenem Personenkreis zahlungsunfähiger Schuldner, die er laut Eigenwerbung angeblich besonders effektiv verfolgt.

5. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

In Tulsa, OKLAHOMA, gibt es ein Gesetz, wonach eine Mineralwasserflasche nur unter Aufsicht eines staatlich geprüften Ingenieurs geöffnet werden darf.

In TENNESSEE ist es illegal, einen Fisch mit einem Lasso zu fangen.

In Wilbur, WASHINGTON, ist es untersagt, auf einem hässlichen Pferd zu reiten.

In Los Angeles, KALIFORNIEN, dürfen nicht mehr als 2000 Schafe gleichzeitig den Hollywood Boulevard runtergetrieben werden.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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