Inkasso Service Newsletter März 2005
Themen des Newsletters:
- Anfechtung durch Insolvenzverwalter
- Kontenabruf durch Finanzamt ab 1.4.2005
- Urteile im Internet: caselaw.de
- Zyklop im Fernsehen
- Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
1. Anfechtung durch Insolvenzverwalter
Ein Fall, der immer öfter vorkommt: Der Gläubiger hat endlich sein Geld vom Schuldner bekommen. Monate oder gar Jahre später meldet sich ein Insolvenzverwalter und fordert den gesamten Betrag zurück.
Tatsächlich ist ein Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen befugt Zahlungen des insolventen Schuldners anzufechten und zurückzufordern. Dies gilt insbesondere für Zahlungen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, wenn dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt war.
Die entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 130 der Insolvenzordnung. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist dringend anzuraten, da die Voraussetzungen dieser Regelung nicht immer erfüllt sind. Der Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters verjährt übrigens zwei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
2. Kontenabruf durch Finanzamt ab 1.4.2005
Ab 1. April haben die Finanzbehörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Existenz von Konten festzustellen. Durch die Kontenabfrage erfährt die Behörde nur, bei welchen Kreditinstituten ein Steuerpflichtiger Konten oder Depots unterhält. Die Behörden bekommen keine Informationen über Kontenstände oder Kontenbewegungen.
Soweit ein Widerspruch zu Steuererklärungen des Steuerpflichtigen festgestellt wird, wird dieser um Aufklärung darüber gebeten. Wenn die Aufklärung nicht erfolgt können die Behörden genauere Informationen von den entsprechenden Kreditinstituten anfordern, was auch schon nach bisherigem Recht möglich war.
Weitere Informationen zum Thema unter http://www.steuernetz.de/topthema/TT347.html .
Kritisch hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in einem Interview mit dem Handelsblatt zu der neuen Regelung ausgesprochen. Es entstehe der Eindruck, dass hier generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde. Außerdem sei noch nicht ganz klar, welche Behörden zum Kontenabruf befugt seien. Auch die Frage, in welchem Umfang die Betroffenen über den Abruf informiert werden, sei noch nicht abschließend geklärt.
Das Interview finden Sie unter http://www.handelsblatt.com.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. März einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen den automatisierten Abruf von Kontostammdaten abgelehnt, die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts steht im Internet unter http://www.bundesverfassungsgericht.de .
3. Urteile im Internet: caselaw.de
Eine umfangreiche und kostenlose Urteilssammlung findet sich im Internet unter http://www.caselaw.de .
In der Sammlung sind alle Urteile des Bundesgerichtshofs seit September 1998 lückenlos erfasst sowie auch zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Datenbank verfügt über eine ausgefeilte Volltextrecherche, außerdem kann auch direkt nach Aktenzeichen gesucht werden.
4. Zyklop im Fernsehen
Der WDR bringt am Donnerstag dem 24.03.2005 um 18.20 Uhr in der Sendung "Servicezeit: Geld" einen kurzen Beitrag zum Thema Inkasso. Der Beitrag sollte ursprünglich einige Wochen vorher gesendet werden, wurde dann aber kurzfristig verschoben.
Originaltext aus der Vorankündigung:
"Spiel mit der Angst - Schwarze Schafe bei Inkassounternehmen"
"Die Zahl der Privatinsolvenzen in Nordrhein-Westfalen erklimmt derzeit leider Höchststände. Die Folge: Die Inkassobranche blüht. Aber unter den gewerblichen Geldeintreibern gibt es neuerdings auch Firmen, die am Rande der Legalität arbeiten. Servicezeit: Geld zeigt ihre Methoden."
Im Rahmen der Sendung wurde auch der Autor dieses Newsletters kurz interviewt - natürlich nicht als Schwarzes Schaf, sondern mit der Bitte zu deren Methoden Stellung zu nehmen. http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/aktuell/
5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
"Gerechtigkeit befriedigt oft keine der Streitparteien" - Van Wyck Brooks
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, wie ein Idiot vorkommen muss." - Roman Herzog
"Wir sollten Teile von Behörden für ein Jahr schließen und hinterher fragen ob es irgend jemand gemerkt hat." - Helmut Frahm
"Regieren ist keine Sache für Leute von Charakter und Erziehung." - Aristophanes
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

