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Inkasso Service Newsletter März 2004

Themen des Newsletters:

  1. Illegal: Vertragsschluss trotz Zahlungsunfähigkeit
  2. Anwaltsdatenbank
  3. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verabschiedet
  4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

1. Illegal: Vertragsschluss trotz Zahlungsunfähigkeit

Immer wieder kommt es vor, dass Aufträge durch Vertragspartner erteilt werden die eigentlich zahlungsunfähig sind und oft sogar schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Wer trotz Zahlungsunfähigkeit einen Auftrag erteilt macht sich strafbar: Durch die Auftragserteilung täuscht er seine Zahlungsfähigkeit vor und begeht einen sogenannten Eingehungsbetrug. Der Betrug ist im Strafgesetzbuch in Paragraf 263 geregelt, er sieht als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Das Risiko, auf einen zahlungsunfähigen Vertragspartner hereinzufallen, lässt sich durch Einholen einer Bonitätsauskunft vor Vertragsschluss minimieren. Ist es dafür zu spät empfiehlt Zyklop dringend, Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten. Durch eine Strafanzeige kommt man zwar nicht unmittelbar an sein Geld, oft findet dann der angeblich Zahlungsunfähige aber plötzlich doch eine Möglichkeit, seine Schuld zu bezahlen, wenn dafür im Gegenzug die Strafanzeige zurückgenommen wird.

Ein Muster für eine solche Strafanzeige finden Sie bei www.zyklop.de unter "Service / Lexikon", Muster 1.

2. Anwaltsdatenbank

In den letzten Wochen haben wir die Anwaltsdatenbank auf unserer Homepage gründlich überarbeitet. Zahlreiche Rechtsanwälte, mit denen wir bereits seit geraumer Zeit zusammen arbeiten, sind dort jetzt zusätzlich aufgenommen worden.

Mit den dort verzeichneten Anwälten arbeiten wir durchweg bereits seit längerem zusammen, so dass Sie die Aufnahme in unsere Anwaltsdatenbank durchaus als ein Qualitätsmerkmal betrachten können: Rechtsanwälte, die sich nicht für ihre Mandanten einsetzen oder sonst negativ auffallen, werden aus unserem Verteiler gestrichen und selbstverständlich nicht in unsere Datenbank aufgenommen.

Sofern Sie anwaltliche Hilfe benötigen können Sie sich also durchaus vertrauensvoll an die in unserer Datenbank verzeichneten Anwälte wenden.

3. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verabschiedet

Am 12. März 2004 hat der Bundesrat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verabschiedet, das damit am 1. Juli 2004 in Kraft tritt.

Rechenbeispiele zur neuen Anwaltsvergütung hat der Deutsche Anwaltverein unter http://www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/ ins Internet gestellt.

Das aktuelle Gesetz finden Sie im Internet unter www.anwaltverein.de/01/07/archiv/ besondere_beitrag_2004/rvg03.pdf .

4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze

In NORTH DAKOTA, USA, dürfen Bier und Brezel nicht zur selben Zeit in einem Restaurant serviert werden.

In Atlanta, GEORGIA, ist es illegal, wenn eine Giraffe an einer Telefonzelle oder an einem Laternenpfahl festgebunden wird.

In Denver, COLORADO, ist es verboten, seinen Staubsauger an einen Nachbarn zu verleihen.

In Southbridge, MASSACHUSETTS, ist es ab 20 Uhr verboten, Bücher oder Zeitungen auf der Strasse zu lesen.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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