Inkasso Service Newsletter Mai 2004
Themen des Newsletters:
- Zyklop-Akteninformationssystem
- Wirtschaftsinformationen
- Urteil: Inkassokosten nicht an BRAGO gebunden
- Moskau-Inkasso: Illegal und uneffektiv
- Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
1. Zyklop-Akteninformationssystem
Im letzten Newsletter hatten wir bereits auf die für unsere Kunden bestehende Möglichkeit hingewiesen, ihre Aktenstände auf unserer Homepage im Akteninformationssystem einzusehen.
Um dort den Überblick zu erleichtern haben wir die Suchkriterien verfeinert. Unter folgenden Gesichtspunkten können dort jetzt die eigenen Akten gesucht und eingesehen werden:
- Geänderte Akten seit... : Hier können die Akten danach ausgewählt werden, ab wann sich eine Änderung im Forderungskonto ergeben hat. Das Datum können Sie selbst bestimmen. Es wird zunächst automatisch auf das Datum Ihres letzten Besuchs eingestellt. Sie haben damit die Möglichkeit, sich nur Akten anzeigen zu lassen in denen ab einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt Zahlungen eingegangen sind.
- Akten sortiert nach Jahrgang
- Alle Akten anzeigen lassen
Den Zugang zum Akteninformationssystem können Sie sich erleichtern, in dem Sie folgenden Link unter den Favoriten abspeichern: https://service.zyklop.de/anmelden.asp
2. Wirtschaftsinformationen
Auf dem gleichen verkürzten Weg können unsere Mandanten sich auch zwecks Einholung von Wirtschaftsinformationen einloggen.
Unter dem entsprechenden Punkt finden Sie dort den Business Check und den Credit Check (beide national und international) sowie den Consumer Check (nur national). Außerdem können Sie dort Ihre aktuellen und auch Ihre früheren Aufträge einsehen. Aus Datenschutzgründen sind die früheren Aufträge dort nur noch 30 Tage einsehbar, danach finden Sie dort nur noch das Datum und die Nummer der Anfrage sowie den Namen der angefragten Firma oder Person, nicht aber den Inhalt der Auskunft. Wir empfehlen deshalb die Auskünfte, die Sie längerfristig benötigen, auszudrucken.
Anfragen die älter als einen Monat sind werden dann reaktiviert, wenn aufgrund einer Änderung der Bonität noch Informationen nachgereicht werden. Dies ist bei Bürgel-BusinessChecks bis zu einem Jahr nach Einholung der Auskunft der Fall.
3. Urteil: Inkassokosten nicht an BRAGO gebunden
Das Oberlandesgericht Köln hat bestätigt, dass Inkassounternehmen bei der Geltendmachung von Inkassokosten nicht an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) gebunden sind.
Die BRAGO gilt nur für Rechtsanwälte. Inkassounternehmen sind somit nicht daran gehindert Inkassokosten unabhängig von der BRAGO zu vereinbaren und auch gegenüber den Schuldnern geltend zu machen.
Die Entscheidung finden Sie unter http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php wenn Sie dort unter den entsprechenden Suchfunktionen eingeben: Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 6 U 60/03
4. Moskau-Inkasso: Illegal und uneffektiv
Immer wieder geistern Hinweise auf ein russisches Inkassounternehmen, das auf angeblich effektive Weise Forderungen beitreibt, durch die Presselandschaft.
Es geht dabei um das so genannte Inkasso Team Moskau, einem illegalen Unternehmen das vorgibt seinen Sitz in Moskau zu haben und mit 'russischen' Methoden zu arbeiten. Tatsächlich ist der Sitz des Unternehmens in Hamburg, der Inhaber ist, ebenso wie die wenigen Mitarbeiter, Deutscher. Das Unternehmen ist illegal und nicht als Inkassounternehmen zugelassen.
Gegen den Inhaber der Firma laufen mehrere Strafverfahren. Soweit er tatsächlich für seine Kunden tätig wird müssen diese ebenfalls damit rechnen Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen zu werden. So ist ein Stuttgarter Kaufmann kürzlich wegen gemeinschaftlicher Erpressung in vier Fällen verurteilt worden, weil er ein illegales Inkassounternehmen beauftragt hatte das dann den Schuldnern mit Drohbriefen zusetzte.
Zyklop Inkasso rät daher dringend davon ab, sich mit solchen illegalen Geschäftspartnern einzulassen. Die 'unkonventionellen' Methoden, mit denen diese werben, führen regelmäßig zu noch mehr Problemen.
Weitere Informationen zu Inkasso Moskau im Juni-Newsletter.
5. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
In Tennessee, Mississippi, ist es untersagt jemanden als Feigling zu bezeichnen, der die Aufforderung zu einem Duell ausgeschlagen hat.
In Boston gibt es noch ein altes Gesetz das es verbietet, an einem Sonntag ein Bad zu nehmen. In Cheyenne ist es dagegen verboten, an einem Mittwoch zu duschen.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

