Inkasso Service Newsletter November 2004
Themen des Newsletters:
- Musterrechnungen
- Fax: Sendebericht mit "OK-Vermerk" als Zugangsbeweis nicht ausreichend
- Verurteilung wegen Kidnapping einer Schildkröte rechtskräftig
- Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
1. Musterrechnungen
Aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2003 gelten seit Januar bzw. Juli 2004 erhöhte formelle Voraussetzungen für die Erstellung von Rechnungen. So sind Unternehmer jetzt verpflichtet für erbrachte Leistungen eine Rechnung auszustellen. Die Rechnungen müssen unter anderem inhaltlich vollständig und richtig sein um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet die Rechnung auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Die IHK Berlin hat zu diesem Thema das Merkblatt "Neue Pflichtangaben auf Rechnungen" ins Netz gestellt. Dort finden Sie auch Musterrechnungen mit weiteren Erläuterungen unter http://www.ihk-berlin24.de (Dokument Nummer 17264 eintragen).
2. Fax: Sendebericht mit "OK-Vermerk" als Zugangsbeweis nicht ausreichend
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte über einen Fall zu entscheiden in dem es darauf ankam ob die Rechtsanwälte der Beklagten bei dem Gericht rechtzeitig einen Vergleich widerrufen hatten.
Bei dem Gericht war der Widerruf nicht eingegangen. Der Rechtsanwalt legte eine Sendebestätigung seines Faxgerätes mit "OK-Vermerk" und der Faxnummer des Gerichts vor.
Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts reicht diese Sendebestätigung nicht aus um den rechtzeitigen Zugang zu beweisen. Es gebe keinen Erfahrungssatz wonach Telefaxsendungen den Empfänger mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vollständig und richtig erreichen. Mit dem "OK-Vermerk" könne, wenn überhaupt, allenfalls nachgewiesen werden, dass in der bestimmten Zeit eine Verbindung zu dem Empfangsgerät bestanden hat und die Übertragung geglückt ist. Ein Nachweis dafür, dass das Fax bei Gericht auch ausgedruckt worden sei, könne der *OK-Vermerk" nicht liefern.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 24.02.2004, 8 Sa 1806/03 http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/recht/entscheidungen/sa/1806-03.pdf
3. Verurteilung wegen Kidnapping einer Schildkröte rechtskräftig
... so betitelte das Oberlandesgericht Stuttgart eine Pressemitteilung von Oktober. Es geht dabei um einen Vorfall, mit dem immerhin drei Gerichtsinstanzen befasst waren:
Im Mai 2003 entdeckten zwei Kinder und die Angeklagte unabhängig voneinander eine entlaufene Landschildkröte. Die Kinder hoben die Schildkröte auf und wollten sie zu der ihnen bekannten Eigentümerin bringen. Die Angeklagte überredete die Kinder ihr die Schildkröte zu übergeben. Sie behauptete sie kenne die Eigentümerin ebenfalls und werde ihr das Tier zurückbringen. Tatsächlich kannte sie die Eigentümerin der Schildkröte nicht, sie wollte das Tier selbst behalten.
Das Amtsgericht Künzelsau verurteilte die Angeklagte wegen Unterschlagung. Das sah die 55-jährige Frau nicht ein und ging in Berufung. Das Landgericht Heilbronn verwarf die Berufung, verurteilte die Angeklagte jedoch statt wegen Unterschlagung wegen Betruges. Auf die Revision der Angeklagten hin durfte sich das Oberlandesgericht Stuttgart dann auch noch mit dem Fall befassen. Dieses bestätigte die Verurteilung wegen Betruges da die Angeklagte den beiden Kindern den Besitz der Schildkröte mit der Behauptung, sie kenne die Eigentümerin und werde dieser das Tier zurückgeben, abgeschwindelt hatte.
OLG Stuttgart, 4 Ss 318/04, Beschluss vom 28.09.2004 http://www.olg-stuttgart.de/html/presse/2004/schildkroete.htm
4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
In UTAH soll es eine Vorschrift geben wonach auf den Highways alle Vögel Vorfahrt haben.
Elefanten ist es in San Francisco, KALIFORNIEN, verboten, entlang der Market Street zu spazieren, es sei denn sie werden an einer Leine geführt.
Der Schutz der Elefanten wird in den USA anscheinend sehr ernst genommen: In NORTH CAROLINA ist es untersagt Elefanten zum Umpflügen von Baumwollfeldern einzusetzen.
In FLORIDA gibt es eine Regelung wonach die normale Parkgebühr für PKW's zu entrichten ist wenn ein Elefant an einer Parkuhr festgebunden wird.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

