Inkasso Service Newsletter April 2002
Themen des Newsletters:
- Änderungen im Schadensersatzrecht
- Ausbildung zum Kreditmanager
- Elektronisches Mahnverfahren
- Urteile mit Witz
1. Änderungen im Schadensersatzrecht
Verschiedene Änderungen sind im Schadensersatzrecht geplant. Sie sollen zum 1. August 2002 in Kraft treten. Hier einige der wichtigsten Neuerungen:
- Künftig haften erst 10 jährige Kinder für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall. Dadurch soll stärker berücksichtigt werden, dass kleinere Kinder unserem komplizierten Verkehr nicht gewachsen sind.
- Ein allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung wird eingeführt.
- Künftig gilt die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr auch zugunsten der Fahrzeuginsassen. Mitfahrer sind also als Opfer eines Unfalls genauso von der Haftung des Halters umfasst wie diejenigen, die außerhalb des Wagens geschädigt werden.
- Arzneimittelgeschädigte erhalten Beweiserleichterungen für ihren Anspruch gegen Pharmafirmen
2. Ausbildung zum Kreditmanager
Der Verein für Credit Management e.V., Kleve, ist ins Leben gerufen worden um nach US-amerikanischem Vorbild eine anerkannte Ausbildung zum Kreditmanager in Deutschland zu etablieren.
Der Kreditmanager begleitet das Geschäft von der ersten Verhandlung bei Neugeschäften bis zum vollständigen Zahlungseingang. Seine Aufgabe ist es, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen, Kreditlimits, Ratings und Zahlungskonditionen zu erstellen und zu entwickeln und deren Beachtung im Unternehmen und beim Kunden zu überwachen. Schließlich zählen auch die Beschaffung und Bewertung von Sicherheiten sowie die Beobachtung von Entwicklungen im Markt hinsichtlich neuer Zahlungsmodalitäten dazu.
Weitere Informationen finden Sie unter www.credit-manager.de
3. Elektronisches Mahnverfahren
Über die Homepage von Zyklop - www.zyklop.de - können Sie, sofern Sie als Inkasso-Kunde registriert sind, Mahnungen an Ihre säumigen Schuldner schicken lassen. Ein günstiger Weg um Schuldner zur Zahlung zu bringen, und das bei minimalem finanziellen und zeitlichen Aufwand.
Zyklop verbessert und verfeinert das Verfahren ab dem 1.5.02.
Anstatt wie bisher 4 Euro pro Mahnauftrag berechnet Zyklop nur noch eine halbe Einheit, so dass Sie auch in Ihrem Inkassovertrag enthaltene Freieinheiten für das Mahnverfahren nutzen können.
In der letzten Mahnung wird der Schuldner auf die bevorstehende Abgabe zum Inkasso an Zyklop hingewiesen. Allein dadurch lassen sich zahlreiche Inkassofälle im Vorfeld vermeiden.
Die Mahndaten müssen nur noch einmal erfasst werden. Das neue Mahnsystem legt diese dann automatisch auf einer Wiedervorlageseite für Sie ab, so dass Sie für die 2. und 3. Mahnung die Daten nicht noch einmal eingeben müssen. Dies gibt Ihnen auch die Möglichkeit die Zyklop-Internetseiten zur eigenen Mahnüberwachung zu nutzen.
Sollten Sie nach der 3. Mahnung die Einleitung des Inkassoverfahrens wünschen können Sie dies ganz einfach per Mausklick machen - einfacher geht es nicht.
4. Urteile mit Witz
Störung des Klavierspiels durch andere Mieter
Ein Mieter, dessen Klavierspiel durch Mitklopfen anderer Mieter gestört wird, ist zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn die Lärmdämmung des Hauses ausreichend ist und die anderen Mieter nur bei besonders lautem Klavierspiel klopfen. Die ebenfalls in einer Lärmverursachung bestehende Reaktion seiner Umgebung hat der Mieter dann gewissermaßen als berechtigte Meinungskundgaben hinzunehmen.
AG Berlin-Tiergarten, Urt. v. 04.10.1989 - 7 C 259/88 NJW-RR 1990, 398
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

