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Inkasso Service Newsletter Dezember 2002

Themen des Newsletters:

  1. Grenzüberschreitende Wirkung von Insolvenzverfahren
  2. Trickreiche Abtretung
  3. Verein Credit Management e. V.
  4. Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze

1. Grenzüberschreitende Wirkung von Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren sollen bezüglich des gesamten Gebiets der Europäischen Union rechtswirksam werden. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vorgelegt, mit dem eine EU-Verordnung des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren in das deutsche Recht umgesetzt wird. Angestrebt wird dadurch mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.

Der Verordnung liegt das Prinzip der Universalität zugrunde. Das in einem Mitgliedstaat eröffnete Insolvenzverfahren entfalte universale Wirkung, indem es das gesamte Vermögen des Schuldners erfasse.

Das Insolvenzverfahren soll laut Entwurf in dem EU-Mitgliedsstaat eröffnet und durchgeführt werden, in dem sich die Masse des schuldnerischen Vermögens und der Grossteil der Gläubiger befinden.

2. Trickreiche Abtretung

In der folgenden Fallkonstellation lässt sich manchmal eine zeitaufwändige und kostenintensive Titulierung und Vollstreckung vermeiden:

Gläubiger G hat eine Forderung gegen den Schuldner S. Der Schuldner S hat seinerseits eine Forderung gegen den Dritten D (sog. Drittschuldner, z. B. Arbeitgeber, Auftraggeber). Der Gläubiger G weiß von der Forderung des S gegen D und möchte erreichen, dass diese an ihn gezahlt wird statt an den Schuldner S.

Der rechtlich korrekte Weg, um die Zahlung von D an G zu erzwingen, ist die Titulierung der Forderung (also Klage oder Mahnbescheid) gegen den Schuldner S und die anschließende Ausbringung eines sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Dritten D, der dann nur noch an den Gläubiger zahlen darf.

Wenn der Gläubiger den Dritten kennt und zu ihm einen *guten Draht" hat ist aber auch folgende Konstellation (ohne Titulierung) möglich: Der Gläubiger tritt die Forderung, die er gegen den Schuldner hat, an den Dritten ab, gegen Zahlung der entsprechenden Forderungshöhe, so dass der Gläubiger vom Dritten sein Geld bekommt.

Der Dritte hat jetzt eine Gegenforderung gegen den Schuldner, so dass er diese mit der Forderung des Schuldners gegen ihn aufrechnen kann.

Diese Konstruktion klappt natürlich nur dann, wenn der Dritte sich freiwillig darauf einlässt!

3. Verein Credit Management e. V.

Im April 2002 fand die Auftaktveranstaltung des Vereins Credit Management e.V. statt. Seitdem etabliert sich der VCM e.V. in Deutschland. Inzwischen zählt der VCM e.V. mehr als 120 Credit Manager zu seinen Mitgliedern und bildet den größten konzernunabhängigen Interessenverband für Forderungs- und Kreditmanager in Deutschland.

Im Oktober 2002 brachte der VCM e.V. seine erste Fachzeitschrift "Der Credit Manager", gemäß seines Mottos "vom Credit Manager für den Credit Manager" heraus.

Des weiteren ist der VCM e.V. ab dem 01.01.2003 Mitglied der Federation of European Credit Management Associations (FECMA). Somit können die Mitglieder auf ein Netzwerk von mehr als 14.000 Credit Managern aus allen europäischen Ländern und Israel zurückgreifen.

Durch eine Kooperation mit der Fachhochschule Bochum in Person von Herrn Prof. Dr. Bernd Weiss ist es dem Verein gelungen, schon ab März 2003 einen Lehrgang zum *Certified Credit Manager" nach internationalen Richtlinien anbieten zu können. Weitere Informationen zu dem Verein, in dem auch Zyklop Inkasso Mitglied ist, finden Sie unter www.credit-manager.de .

4. Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze

In WASHINGTON gibt es noch ein Gesetz, welches festlegt, dass nachts jedem fahrenden Auto ein Mann mit einer roten Laterne vorauslaufen muss.

In INDIANA ist es verboten, rückwärts in eine Parklücke zu fahren. (Tatsächlich ist dieses Gesetz nicht wirklich sinnlos: In den USA sind die Nummernschilder nur an der Rückseite des Wagens vorgeschrieben; das Gesetz ermöglicht es den Polizisten, die Nummernschilder aller parkenden Fahrzeuge von der Strasse aus zu kontrollieren.)

Friseure aus Elkhard, INDIANA, machen sich strafbar, wenn sie einem Kind androhen, ihm die Ohren abzuschneiden.

In NORTH DAKOTA ist es lt. Gesetz immer noch legal, aus einem Planwagen heraus auf Indianer zu schießen.

Den Einwohnern von York, GROSSBRITANNIEN, ist es lt. Gesetz immer noch erlaubt, nach Sonnenuntergang und innerhalb der Stadtmauern Yorks einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen! (Dieses Gesetz wurde zu Lebzeiten des schottischen Nationalhelden William Wallace erlassen. Man rechnete damit dass dieser eines Tages die Stadt einnehmen und plündern könnte.)

Die Stadt Pocatello in IDAHO verabschiedete im Jahre 1912 ein Gesetz, das das Tragen von Waffen untersagt. Ausnahme: Die Waffe wird gut sichtbar in der Öffentlichkeit getragen.

In Richmond, VIRGINIA, gilt der Wurf einer Geldmünze, mit dem ausgelost werden soll wer die Restaurantrechnung bezahlt, als illegales Glücksspiel und ist deshalb verboten.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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