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Inkasso Service Newsletter Februar 2002

Themen des Newsletters:

  1. Verzug des Schuldners / 30-Tage-Frist
  2. Aktuelle Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen: Neuer Basiszinssatz
  3. Drohende Rechtsverluste durch neue Verjährungsfristen
  4. Ende Februar: DM ungültig
  5. "Merkwürdige" Urteile

1. Verzug des Schuldners / 30-Tage-Frist

Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber eine 30-Tage-Frist eingeführt, durch die die Schuldner 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug sind (§ 286 Abs. 3 BGB). Nach Verzugseintritt kann der Gläubiger die Verzinsung der Forderung verlangen und zu Lasten des Schuldners einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen einschalten.

Die 30-Tage-Frist hat der Gesetzgeber nunmehr für VERBRAUCHER eingeschränkt: Ist der Vertragspartner eine Privatperson gilt die 30-Tage-Frist nur dann, wenn der Schuldner darauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist!

2. Aktuelle Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen: Neuer Basiszinssatz

Der gesetzliche Zinssatz liegt bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden 8 % über dem Basiszinssatz. Ist einer der Beteiligten Verbraucher liegt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).

Der Basiszinssatz wurde zum 01.01.2002 auf 2,57 % heruntergesetzt (vorher lag er bei 3,62 %). Der gesetzliche Zinssatz liegt somit zur Zeit bei 10,57 % bzw. 7,57 % .

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz können Sie auf der Homepage der Bundesbank unter www.bundesbank.de ermitteln. Änderungen des Basiszinssatzes können jeweils zum 1.1. oder 1.7. eines Jahres erfolgen (§ 247 BGB).

3. Drohende Rechtsverluste durch neue Verjährungsfristen

Seit dem 01.01.2002 gilt das neue Verjährungsrecht.

Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Homepage ( www.zyklop.de ) unter "Service" / "Verjährungsfristen ab 2002".

Durch die Reform kann es zu erheblichen Rechtseinbußen bei Ansprüchen kommen, die bei altem wie bei neuem Recht unter die sog. "regelmäßige Verjährungsfrist" fallen und die somit nach altem Recht nach 30 Jahren und nach neuem Recht nach 3 Jahren verjähren. Insbesondere betrifft dies die Rückzahlung von Darlehen. Viele Gläubiger haben sich hier bisher auf die 30-Jahres-Frist verlassen und aus Kostengründen die Forderung nicht tituliert. Diese Forderungen verjähren nunmehr spätestens zum 31.12.2004, eventuell sogar früher.

4. Ende Februar: DM ungültig

Unsere "gute alte" DM hat ausgedient. Ende Februar - also MORGEN - wird sie ungültig, der Umtausch kann dann nur noch - zeitlich unbegrenzt - über die Landeszentralbanken erfolgen.

Sollten Sie noch DMs haben, die Sie nicht als Andenken behalten wollen, sollten sie diese also besser schnellstens ausgeben / umtauschen.

5. "Merkwürdige" Urteile

Zur Rettung eines Wellensittichs ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h nicht gerechtfertigt."

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18. April 1990 (Fundstelle: NJW 1990, 2264)

- Sexuelle Belästigung unattraktiver Arbeitnehmerin unglaubwürdig-

- Nur attraktive Arbeitnehmerinnen sind Ziel sexueller Belästigungen-

Dieser Ansicht war das Wiener Arbeits- und Sozialgericht, das über die Klage einer österreichischen Arbeitnehmerin zu befinden hatte, mit der sich diese gegen angebliche sexuelle Übergriffe durch einen Vorgesetzten zur Wehr gesetzt hatte.

Aufgrund des Missverhältnisses zwischen dem Äußeren des Vorgesetzten, eines überdurchschnittlich gut aussehenden gepflegten Mannes, und demjenigen der Klägerin, der nach Auffassung der Richterin jegliche Attraktivität fehle und die auch wenig Wert auf ein gepflegtes Äußeres lege, sei es geradezu lebensfremd, den Vorwürfen der Arbeitnehmerin Glauben zu schenken.

Das Urteil ist auf heftige Kritik gestoßen. Die Fraktionschefin der Grünen im Parlament in Wien bezeichnete das Urteil als Beweis dafür, dass Verhöhnung und Verspottung von Fraün in Österreich noch immer "gang und gäbe seien".
Süddeutsche Zeitung vom 27.08.1999

Kontakt

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Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

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02151 / 5299-52

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