Inkasso Service Newsletter Januar 2002
Themen des Newsletters:
- "Knöllchen" in Euro
- Wirtschaftsauskünfte jetzt online abrufbar
- Anwaltsdatenbank
- Erneute Reform des Insolvenzverfahrens
- "Merkwürdige" Urteile
1. "Knöllchen" in Euro
p>Am 01.01.2002 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Er enthält die bundesweit geltenden Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.Die bisherigen DM-Beträge werden generell im Verhältnis 1:2 umgestellt, so dass sich die Bußgeldsätze hier um 2,2% reduzieren. Aus einer Geldbusse von bisher DM 200,-- wurden also 100 Euro. Die bisher auf DM 75,-- lautenden Beträge werden mit 35 Euro abgesenkt. Der neue Bußgeldkatalog in Euro enthält keine Verschärfungen gegenüber der bisherigen Regelung.
2. Wirtschaftsauskünfte jetzt online abrufbar
Oft lassen sich spätere Forderungsausfälle dadurch vermeiden, dass man sich rechtzeitig über seine potentiellen Kunden informiert, sprich: Wirtschaftsauskünfte einholt.
Das ist jetzt auch online möglich: In kürzester Zeit können Sie jetzt via Internet sogenannte Bonitätsauskünfte selbst einholen. Das geht sogar so weit, dass Sie als Kunde zunächst kostenlos einsehen können, welcher unserer Vertragspartner Informationen vorliegen hat, und danach entscheiden Sie dann, auf welche dieser Informationen Sie zugreifen.
Den Zugang finden Sie auf unserer Homepage (www.zyklop.de) über "Online-Dienste" / "Wirtschaftsinformationen".
Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an 0 21 51/ 52 99 447.
3. Anwaltsdatenbank
Zyklop-Inkasso arbeitet bundesweit mit über 100 Rechtsanwälten zusammen, die Sie im Falle einer erforderlichen Klage vor Ort unterstützen. Einen Teil dieser Anwälte finden Sie auf unserer Homepage. Vor kurzem wurde diese Datenbank völlig neu überarbeitet, sie ist dadurch deutlich übersichtlicher geworden.
Falls Sie Rechtsrat suchen oder falls sich eine Klage nicht vermeiden lässt zögern Sie nicht, sich an unsere Anwälte zu wenden. Mit den meisten dieser Anwälte arbeiten wir bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammen - ein nicht zu unterschätzendes Qualitätsmerkmal, denn Rechtsanwälte, die ‚Mist bauen' fliegen aus unserem Verteiler raus.
4. Erneute Reform des Insolvenzverfahrens
Erneut hat der Gesetzgeber das Insolvenzrecht reformiert, diesmal insbesondere bezüglich der Insolvenz von Privatpersonen (sog. Privatkonkurs).
Die Schuldner brauchen die Verfahrenskosten nicht mehr sofort selbst aufzubringen, die Kosten werden gestundet.
Die Wohlverhaltensperiode, die der erstrebten Restschuldbefreiung vorausgeht, wurde von sieben auf sechs Jahre verkürzt. Außerdem wird die Dauer des Insolvenzverfahrens angerechnet, so dass das Verfahren insgesamt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch sechs Jahre dauert.
Wieder einmal werden damit im Ergebnis die Schuldner begünstigt, die Gläubiger gehen mehr denn je leer aus. Falls der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode ausnahmsweise doch Geld erwirtschaftet werden davon zunächst die Verfahrenskosten bezahlt, die Chancen der Gläubiger, noch Geld zu bekommen, werden dadurch noch geringer.
5. "Merkwürdige" Urteile
(dpa) Die nordrhein-westfälischen Richter müssen ab sofort entweder ihre Fantasie oder ihre Fremdsprachenkenntnisse pflegen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) reicht bei Berufungsanträgen ein einziges deutsches Wort aus, das den Willen des Antragstellers zeigt - auch wenn es nur lautmalerisch ist.
In einem veröffentlichten Fall hatte ein Algerier geklagt, dessen Berufung gegen eine Haftstrafe von einem Amtsgericht mit Verweis auf die alleinige Amtssprache Deutsch abgelehnt worden war. Der Mann hatte einen komplett französischen Text verfasst, in dem nur einmal in Klammern das Wort "buerofun" auftauchte. Der lautmalerische Hinweis genügte dem OLG als "zweifelsfrei und zulässig". OLG Düsseldorf, Az. 1 Ws 907/99
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Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

