Inkasso Service Newsletter Juli 2002
Themen des Newsletters:
- Neuer gesetzlicher Zinssatz
- Dienstwagen: Mit einem Bein im Knast
- Steuergeheimnis: Gefahren durch Angabe der Steuernummer?
- Steuernummer bei Gutschriften
- Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze
1. Neuer gesetzlicher Zinssatz
Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, nach dem sich die gesetzlichen Verzugszinsen berechnen, hat sich zum 01.07.2002 geändert. Er liegt jetzt bei 2,47 %.
Der Verzugszinssatz liegt damit gegenüber Privatpersonen jetzt bei 7,47 % (5 % über dem Basiszinssatz) bzw. unter Gewerbetreibenden bei 10,47 % (8 % über dem Basiszinssatz).
2. Dienstwagen: Mit einem Bein im Knast
Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung - zumeist ohne zu ahnen, welche Haftungsprobleme auf sie zukommen können.
Jede für einen Unfall mit ursächliche grobe Fahrlässigkeit kann eine Haftung nicht nur des Fahrers sondern auch des verantwortlichen Fuhrparkleiters und des Geschäftsführers nach sich ziehen. Bei Fahrzeugen, die im Eigentum der Firma stehen, kann die Versicherung von den Verantwortlichen bis zu 5000 Euro verlangen, bei Leasingfahrzeugen kommt es sogar zum Totalregress. Richtig dramatisch wird es, wenn bei einem Unfall Menschen verletzt oder sogar getötet werden: dann kann es zum strafrechtlichen Vorwurf der Körperverletzung oder Tötung durch fahrlässige Unterlassung kommen, und die werden unter Umständen nicht nur mit Geld- sondern auch mit Freiheitsstrafe geahndet.
Nur durch ein umfangreiches Risikomanagement lässt sich die Haftungsgefahr einigermaßen begrenzen. Alle sicherheitsrelevanten Faktoren müssen regelmäßig überprüft werden - angefangen beim Luftdruck der Reifen über das Profil bis hin zu der Frage, ob der Fahrer überhaupt noch im Besitz des Führerscheines ist.
Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass Fuhrparkchefs verpflichtet sind mindestens alle sechs Monate den Führerschein der Mitarbeiter, die Dienstwagen benutzen, zu überprüfen. Darüber hinaus ist zu empfehlen, im Arbeitsvertrag oder auch in einem zusätzlichen Fahrzeugbenutzungsvertrag zu vereinbaren, dass allein der Mitarbeiter für die technische Sicherheit und die kontinuierliche Wartung seines Fahrzeuges verantwortlich ist.
3. Steuergeheimnis: Gefahren durch Angabe der Steuernummer?
Seit dem 01.07.2002 müssen Unternehmer Rechnungen mit ihrer Steuernummer versehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt davor, dass dadurch dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet würden.
Es sei nicht ungewöhnlich, dass Unternehmer bei einfachen Fragen beim Finanzamt anrufen und steuerliche Fragen und Probleme besprechen. Nun könne jeder Rechnungsempfänger unter Angabe einer fremden Steuernummer an sensible Daten der Konkurrenz gelangen. Mitarbeiter des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft (BVMW) haben dies offenbar bereits mit Erfolg versucht.
Die Konsequenz ist, dass Finanzämter eigentlich künftig keine telefonischen Auskünfte mehr geben dürften, es sei denn durch vorherige Absicherung z. B. durch ein Kennwort. Unterm Strich bedeutet dies ein gehöriges zusätzliches Stück Bürokratie.
Näheres zu der Thematik finden Sie unter:
http://www.handwerk.com/rubriken/nachrichten/steuergeheimnis.htm
4. Steuernummer bei Gutschriften
A propos Steuernummer: Seit dem 01.07.2002 muss die Steuernummer nicht nur auf Rechnungen angegeben werden, sondern auch auf Gutschriften. Auf den Gutschriften ist außerdem AUCH die Steuernummer des Geschäftspartners aufzuführen!
5. Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze
Die folgenden Gesetze gibt es in den USA wirklich, das ist kein Scherz!
ALABAMA verbietet Frauen den Besitz von Sex-Spielzeug und Männern das Spucken in der Gegenwart von Frauen. Es gibt ein Gesetz gegen das Führen von Fahrzeugen mit verbundenen Augen und gegen Dominospiel am Sonntag. Außerdem darf man in dem Südstaat keine Bartattrappe tragen, wenn man in die Kirche geht, weil dies zu unerwünschter Heiterkeit führen könnte.
In ALASKA wird Tierschutz groß geschrieben. Es ist verboten, Elchen zum Zwecke der Belustigung Alkohol einzuflössen. Außerdem ist es explizit untersagt, Elche aus fliegenden Flugzeugen zu stossen oder schlafende Bären für Fotos aufzuwecken. Bären erschiessen darf man aber. Verboten sind auch das Ringen mit Bären und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen. Dafür darf man falsch herum in Einbahnstraßen fahren, wenn man vorne an seinem Wagen eine Laterne anbringt. In der Stadt Jasper ist es Ehemännern verboten, ihre Gattinnen mit Stöcken zu prügeln, die dicker sind als der Daumen des Herrn im Hause.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

