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Inkasso Service Newsletter Juni 2002

Themen des Newsletters:

  1. Verbraucher wollen mehr Fachanwaltschaften
  2. Ratgebersendungen und das Rechtsberatungsgesetz
  3. Keine Unterbrechung der Verjährung durch fehlerhaften Mahnbescheid
  4. Zwangsvollstreckung: Pfändung von Konten und Gehältern
  5. Unglaublich: Unsinnige Gesetze

1. Verbraucher wollen mehr Fachanwaltschaften

Laut einer Studie, die vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in Auftrag gegeben wurde, ist für Rechtsrat suchende Verbraucher das Qualitätsmerkmal "FACHANWALT" das entscheidendste Kriterium. Andere Qualitätsmerkmale wie "Tätigkeitsschwerpunkt" oder "Interessenschwerpunkt" spielen für die Verbraucher offenbar keine große Rolle.

Der Rechtsanwalt darf die Bezeichnung "Fachanwalt" nur führen, wenn er entsprechende theoretische und praktische Kenntnisse in einem Prüfungsverfahren vor der Anwaltskammer nachgewiesen hat. Er hat die Pflicht, sich auf seinem Fachanwaltsgebiet fortzubilden, diese Fortbildung wird von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert.

Bisher gibt es Fachanwälte für die Rechtsgebiete Arbeits , Familien , Insolvenz , Sozial , Steuer , Straf und Verwaltungsrecht. Der Deutsche Anwaltverein fordert die Einführung weiterer Fachanwaltschaften, konnte sich damit aber bisher noch nicht durchsetzen.

2. Ratgebersendungen und das Rechtsberatungsgesetz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage zu entscheiden, ob Ratgebersendungen im Fernsehen gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Laut Rechtsberatungsgesetz darf jede Art von Rechtsberatung nur durch Personen oder Institutionen erfolgen, die dafür eine besondere Zulassung haben.

Die Klagen richteten sich gegen Sendungen wie "WISO" (ZDF), "Bürgeranwalt", "Ohne Gewähr" (beides Bayerischer Rundfunk) und "Wie bitte?" (RTL).

Der Bundesgerichtshof hat im wesentlichen für die Ratgebersendungen entschieden. Er sah in den konkreten Auskünften und Ratschlägen in Fernsehsendungen keine unzulässige Rechtsberatung, weil in diesen Programmbeiträgen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stand, sondern der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information der Zuschauer über typische Rechtsprobleme lag.

3. Keine Unterbrechung der Verjährung durch fehlerhaften Mahnbescheid

Die Beantragung eines Mahnbescheides kann aus verschiedenen rechtlichen Gründen sehr kompliziert sein. Fehler können vor allem dann dramatische Folgen haben, wenn durch die Beantragung des Mahnbescheides die Verjährung unterbrochen werden soll.

In einem vom Oberlandesgericht Köln zu entscheidenden Fall hatte der Gläubiger die Forderung versehentlich als "Lagerkosten" bezeichnet, tatsächlich handelte es sich um eine Werklohnforderung.

Das OLG Köln hat hier festgestellt, dass die Verjährung in diesem Fall nicht unterbrochen wurde: "Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung eines Anspruchs nur dann, wenn der in ihm bezeichnete Anspruch durch eine hinreichend individualisierte Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so abgegrenzt werden kann, dass er ... Gegenstand eines Vollstreckungstitels sein kann und wenn dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen diesen Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht." Nach Auffassung des Gerichts war die Forderung hier nicht präzise genug konkretisiert, die Forderung war dadurch verjährt. (OLG Köln 22 U 94/00, Urteil vom 12.9.2000)

4. Zwangsvollstreckung: Pfändung von Konten und Gehältern

Vor einigen Monaten hatten wir diesen Punkt im Newsletter schon einmal angesprochen. Da die Zahl der Abonnenten dieses Newsletters zwischenzeitlich deutlich gestiegen ist möchten wir trotzdem nochmal kurz auf diese Thematik eingehen.

Wenn ein Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) vorliegt, wird normalerweise der Gerichtsvollzieher beauftragt. Diese Art der Vollstreckung kann je nach Gerichtsbezirk einige Monate, in einigen Fällen sogar Jahre dauern.

Weit schneller geht es, wenn eine Bankverbindung (das Bankinstitut reicht, die Kontonummer brauchen wir nicht) bekannt ist oder der Arbeitgeber. Eine Pfändung kann hier u. U. sehr schnell zum gewünschten Erfolg führen. Sollten Ihnen entsprechende Informationen vorliegen, z. B. durch frühere Zahlungen des Schuldners, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

5. Unglaublich: Unsinnige Gesetze

Sie wundern sich über deutsche oder europäische Gesetze? Das ist alles gar nichts gegen das, was sich in us amerikanischen Gesetzesbüchern findet.

In FLORIDA erhalten Frauen, die beim Friseur unter der Trockenhaube einschlafen, einen Strafzettel. Unverheirateten Frauen ist es verboten, Sonntags mit dem Fallschirm abzuspringen. Ein anderes Landesgesetz regelt, dass für Elefanten, die am Straßenrand abgestellt werden, gleichviele Münzen in die Parkuhr einzuwerfen sind, wie für Autos. Übrigens ist auch nacktes Duschen ein Straftatbestand. In Florida gibt es ein Gesetz gegen Sex mit Stachelschweinen. In Pensacola ist es strafbar, weniger als zehn Dollar bei sich zu führen.

Baltimore in MARYLAND untersagt das Werfen von Heuballen aus dem ersten Obergeschoss und das Mitbringen von Löwen ins Kino. Außerdem darf man Minderjährigen in der Woche nach Ostern keine Hühner verkaufen.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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