Inkasso Service Newsletter Mai 2002
Themen des Newsletters:
- Verbesserte Durchsetzung von Forderungen?
- Inkasso per Internet
- Zyklop sucht weitere Mitarbeiter
- Online-Berechnungen
1. Verbesserte Durchsetzung von Forderungen?
Der Freistaat Sachsen und Thüringen haben die Initiative ergriffen um bundesweit eine Verbesserung der Gläubigerstellung zu erreichen. Der Entwurf für ein "Gesetz zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen", nachzulesen unter http://www.justiz.sachsen.de , Stichwort: Rechtspolitik, sieht gravierende Änderungen des geltenden Rechts vor.
So soll z. B. dem Bauunternehmer, dessen Rechnung nicht bezahlt wird, das Recht zugestanden werden, das Material, das er beim Schuldner eingebaut hat, wieder auszubauen. Der Unternehmer könnte also Fenster, Türen und Heizkörper, die er geliefert und eingebaut hat, wieder ausbauen und zurück holen.
Den Gerichten soll die Möglichkeit eines sog. Vorab-Urteils eingeräumt werden: Sobald dem Gericht eine summarische Beurteilung des Falles möglich ist soll eine vorläufige Zahlungsanordnung getroffen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Schuldner durch völlig unsinnige Einwendungen die Zahlung ewig hinauszögern können.
Auch für den Fall, dass Schuldner unbekannt verzogen sind, sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen vor: Die Möglichkeiten, Auskünfte bei den Behörden einzuholen, sollen erweitert werden, bis hin zur Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder gar Festnahme durch die Polizei.
Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf sich durchsetzt und möglichst bald zum Gesetz wird
2. Inkasso per Internet
Inkasso per Internet ist bei Zyklop schon seit geraumer Zeit möglich ( www.zyklop.de , Stichwort: Online-Dienste) . Das ganze System haben wir jetzt überarbeitet und verbessert.
Auf den ersten Blick wirkt vielleicht alles komplizierter, wenn man die erste "Hürde" der Anmeldung und Freischaltung genommen und sich mit dem erweiterten Angebot vertraut gemacht hat merkt man jedoch, dass jetzt sehr viel mehr Möglichkeiten bestehen unsere Homepage zu nutzen und sich selbst damit eine Menge Arbeit zu ersparen.
Zugang haben in diesem Bereich nur noch unsere Kunden. Einmalig muss eine Neuanmeldung per Fax erfolgen, danach werden Sie von uns freigeschaltet. Dies erscheint zwar zunächst umständlich, ist aber unbedingt erforderlich um den Zugriff Unbefugter zu verhindern. Wenn Sie freigeschaltet sind können Sie von einer ganz normalen Mahnung bis zur Einleitung eines Inkassoverfahrens Ihre nicht zahlenden Schuldner auf unserer Homepage verwalten. Die damit verbundenen Maßnahmen ergreifen wir für Sie.
Wenn Sie Ihrem Schuldner Fristen setzen weisen wir Sie automatisch per Email auf den Fristablauf hin. Darüber hinaus können Sie selbst Bonitätsauskünfte über Ihre Kunden online einholen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
3. Zyklop sucht weitere Mitarbeiter
Arbeitslosigkeit hin oder her - nach wie vor ist es nicht leicht, qualifizierte Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Zyklop erweitert seinen Mitarbeiterstamm. Wir suchen Kollegen und Kolleginnen sowohl für den Innendienst in Krefeld als auch für den Außendienst bundesweit.
Unsere Stellenangebote finden Sie auf unserer Homepage unter "Profil" / "Stellenangebote".
4. Steuerabzug bei Bauleistungen ab 01.01.2002
Sehr nützliche Hilfsmittel für Online-Berechnungen finden Sie unter:
http://www.rechtsfinder.de/berechnungen
Folgende Berechnungen können Sie dort online durchführen: Prozesskosten, Pfändbares Einkommen, Blutalkohol, Raten-Berechnung, Euro-Rechner.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

