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Inkasso Service Newsletter November 2001

Themen des Newsletters:

  1. Anstieg der Insolvenzverfahren
  2. Änderungen im Mietrecht
  3. Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
  4. Schnelle und effektive Vollstreckung durch Kontenpfändung
  5. Erschreckende Zustände in Behörden: Ordnungsamt Trier

1. Anstieg der Insolvenzverfahren

Die Hoffnung, dass die Pleitewelle dauerhaft abflauen würde, hat sich leider nicht bestätigt. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist die Zahl der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2001 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahre 2000 um 25,5 % auf insgesamt rund 24.800 gestiegen. Von diesen Zahlen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen erfasst. Betroffen sind Forderungen in Höhe von insgesamt ca. 28,5 Mrd. DM!

Immerhin 16.222 Unternehmen haben in dem entsprechenden Zeitraum einen Insolvenzantrag gestellt, die zuständigen Gerichte schätzen die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf weit über 100.000!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage ( www.zyklop.de ) unter Presse / PR-Mitteilung.

2. Änderungen im Mietrecht

Seit dem 01.09.2001 gilt ein neues Mietrecht. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Änderungen vorgenommen, von denen wir einige hier kurz ansprechen möchten:

- Die sog. Kappungsgrenze wurde von 30 % auf 20 % abgesenkt. Die Miete kann damit innerhalb von 3 Jahren nur noch um maximal 20 % erhöht werden.

- Staffelmieten können über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren abgeschlossen werden. Innerhalb diese Zeitraums muss die Miete allerdings jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Zusammen mit der Staffelmietvereinbarung kann ein Ausschluss des Kündigungsrechts von längstens vier Jahren geregelt werden.

-KÜNDIGUNGSFRISTEN:

Für den MIETER beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich 3 Monate.

Die Kündigungsfrist für den VERMIETER verlängert sich auf bis zu insgesamt 9 Monate! Sie liegt bei drei Monaten und verlängert sich nach dem fünften und achten Jahr der Vertragsdauer um jeweils drei Monate.

3. Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Die Pfändungsfreigrenzen werden ab dem 01.01.2002 erhöht. Die letzte Erhöhung dieser Art hat es im April 1992 gegeben.

Erst ab einem monatlichen Nettolohn von 930 EURO werden Pfändungen in Zukunft überhaupt möglich sein. Bei Schuldnern, die für eine Person unterhaltspflichtig sind, liegt die Grenze bei 1290 EURO, bei Unterhaltspflicht für zwei Personen bei 1480 EURO.

4. Schnelle und effektive Vollstreckung durch Kontenpfändung

Die ‚normale' Zwangsvollstreckung durch Beauftragung des Gerichtsvollziehers kann lange dauern - zumindest Wochen, wenn nicht Monate, in seltenen Fällen sogar über ein Jahr. Die Dauer der Vollstreckung hängt davon ab, ob in dem entsprechenden Gerichtsbezirk genug Gerichtsvollzieher arbeiten.

Deutlich schneller kommt man oft durch Pfändungen ans Ziel. Bei Unternehmen ist insbesondere die Kontopfändung sehr effektiv: Wenn auf einmal die Gehälter nicht mehr bezahlt werden können oder Geschäftspartner erfahren, dass ein Konto gepfändet ist, ist das mehr als peinlich wenn nicht existenzgefährdent. Das betreffende Kreditinstitut ist verpflichtet, auf dem Konto befindliche oder eingehende Gelder direkt an den Gläubiger weiter zu überweisen, der Schuldner hat keinerlei Zugriff mehr.

Wie kommt man an die Kontoverbindung des Schuldners?

Oft steht die Bankverbindung auf den Briefkopf des Schuldners. Auch bei früher erfolgten Überweisungen oder Scheckzahlungen lässt sie sich ermitteln. Dabei reicht es übrigens völlig aus, wenn die Bank oder Sparkasse bekannt ist, bei der das Konto geführt wird, die Kontonummer muss nicht bekannt sein.

5. Erschreckende Zustände in Behörden: Ordnungsamt Trier

Wenn die Identität des Schuldners - z. B. die Inhaber einer Firma - nicht genau bekannt sind, sind weitere Ermittlungen erforderlich.

Leider können solche sich solche Ermittlungen durch unterwartete behördeninterne Probleme erheblich verzögern, wie folgendes Beispiel zeigt:

Eine Gewerbeanfrage ging an das Ordnungsamt Trier. Als nach vier Wochen noch keine Antwort vorlag, riefen wir dort an. Wir bekamen dort vom Leiter der Behörde die Auskunft, dass für Gewerbeanfragen nur zwei Mitarbeiter zuständig seien, und die seien beide langfristig erkrankt. BIS AUF WEITERES würden deshalb keine Gewerbeauskünfte mehr erteilt! Er kenne die Zustände in seiner Behörde und es tue ihm alles sehr leid.

Zum Glück konnten wir den Behördenleiter davon überzeugen, dass sein Mitleid allein unserem Mandanten nicht hilft, seine Forderung zu realisieren. Wir bekamen daraufhin abseits des üblichen Dienstweges inoffiziell und telefonisch die gewünschte Auskunft.

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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