Inkasso Service Newsletter November 2002
Themen des Newsletters:
- Unerfreulich: Auslandsinkasso
- Bundesgerichtshof: Entscheidungen online abrufbar
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Entwicklung der Insolvenzen: Juli 2002
- Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze
1. Unerfreulich: Auslandsinkasso
Europäisches Recht oder "Global Economy" hin oder her, die Chancen Forderungen im Ausland beizutreiben sind nach wie vor denkbar schlecht und gravierende Verbesserungen sind nicht in Sicht.
Das Problem liegt auf der Hand: Jedes Land hat sein eigenes Recht und seine eigene Sprache, an eine Vereinheitlichung ist auf absehbare Zeit nicht zu denken. Aus diesem Grunde sind sowohl die Klageverfahren als auch die Kosten völlig unterschiedlich und auch undurchsichtig.
Unser Tipp: Lieferungen ins Ausland nur gegen Barzahlung oder (inländische) Sicherheiten. Eine weitere Möglichkeit, das Risiko zu reduzieren, ist das Einholen von Bonitätsauskünften; diese ändern zwar nichts an der schwierigen Durchsetzbarkeit der Forderung, verringern aber die Gefahr an jemanden zu liefern der nicht zahlungsfähig ist.
Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen haben Sie schlechte Karten: Die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder die Einleitung eines Inkassoverfahrens in Deutschland machen nicht viel Sinn. Bei ganz hohen Forderungen kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten. Listen deutschsprachiger Rechtsanwälte im Ausland haben der ADAC und der Deutsche AnwaltVerein www.anwaltauskunft.de . Bei Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwaltes sollten Sie aber dringend zunächst bei diesem die Kosten erfragen, sonst droht eventuell ein böses Erwachen... Im Zweifel buchen Sie Ihre Forderung besser aus bevor Sie gutes Geld dem schlechten hinterher werfen.
2. Bundesgerichtshof: Entscheidungen online abrufbar
Der Bundesgerichtshof hat sein Online-Angebot deutlich ausgeweitet. Ab sofort sind unter www.bundesgerichtshof.de alle Entscheidungen ab dem 01.01.2000 online und kostenlos abrufbar. Die Suche ist dort nach Datum, Aktenzeichen und Stichwort möglich.
3. Fachanwalt für Versicherungsrecht
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Weg frei gemacht für eine weitere Fachanwaltschaft, den Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser soll die bisherigen Fachanwaltschaften (Familien-, Arbeits-, Straf-, Sozial-, Verwaltungs-, Steuer- und Insolvenzrecht) ergänzen. Die ersten Fachanwälte für Versicherungsrecht wird es voraussichtlich Ende 2003 / Anfang 2004 geben. Näheres dazu unter http://www.brak.de/seiten/04_02_38.php .
4. Entwicklung der Insolvenzen: Juli 2002
WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Juli 2002 in Deutschland 7 605 Insolvenzen verzeichnet.
Davon entfielen 3 302 auf Unternehmen einschließlich Kleinunternehmen und 4 303 auf andere Schuldner. Zu letzteren zählen insbesondere Verbraucher (2 003), natürliche Personen, die beispielsweise als Gesellschafter beteiligt waren (414), ehemals selbstständig Tätige (1 676) und Nachlassinsolvenzen (210).
Ein sinnvoller Vergleich dieser Ergebnisse mit den Vorjahreszahlen ist nicht möglich, weil in Folge der jüngsten Reform des Insolvenzrechts ab 1. Dezember 2001 erheblich mehr Insolvenzverfahren eröffnet wurden als vorher. Jetzt können natürliche Personen auch dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie mittellos sind, da ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden können.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Voraussetzung um - nach einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" - die Befreiung von den restlichen Schulden zu erlangen. Diese Erleichterung gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für ehemals selbstständig Tätige und für Kleinunternehmen. Daher sind die Insolvenz zahlen für Unternehmen - außer für Kapital- und Personengesellschaften - nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Vergleichbar mit dem Vorjahr sind jedoch die Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften; sie stiegen im Juli 2002 um 16,6 % gegenüber Juli 2001 auf 2 124 Fälle. Von Januar bis Juli 2002 wurden 47 282 Insolvenzen gemeldet, darunter 21 585 von Unternehmen. Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Gläubiger in den ersten sieben Monaten des Jahres auf 32,3 Mrd. Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt, 22.11.2002)
5. Unglaublich, aber wahr: Unsinnige Gesetze
Hier wieder einige Beispiele dafür, was dem Gesetzgeber alles so einfällt:
Es gibt ein TEXANISCHES Gesetz, wonach, wenn sich zwei Züge an einem Bahnübergang treffen, beide Züge halten müssen und die Fahrt erst wieder fortsetzen dürfen, wenn der andere passiert hat. (Der Hintergrund war der, dass ein Senator ein Gesetzeswerk ad absurdum führen und seine Verabschiedung verhindern wollte. Seine Rechnung ging jedoch nicht auf, das Gesetz wurde trotzdem verabschiedet und wurde rechtskräftig!)
In FLORIDA dürfen Kinder und Jugendliche ohne schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern keine Harry Potter-Bücher aus Schulbibliotheken entleihen! (Diese Maßnahme wurde getroffen, nachdem besorgte christliche Eltern Einwände gegen die Bücher vortrugen, da sie magische Rituale beschreiben. Ein Ausschuss soll entscheiden, ob die Bücher endgültig aus den Schulbibliotheken verschwinden müssen.)
Jeder LONDONER Taxifahrer ist per Gesetz eigentlich verpflichtet, im Heck seines Fahrzeuges einen Heuballen aufzubewahren! (Das Gesetz wurde verabschiedet, als die Londoner Droschken noch von Pferden gezogen wurden. Bis heute wurde es jedoch nicht zurückgenommen und ist damit eigentlich noch wirksam)
Im britischen LIVERPOOL ist es untersagt, eine weibliche Schaufensterpuppe im Schaufenster zu be- bzw. entkleiden, da Kinder Zeugen dieses Schauspiels werden könnten.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

