Inkasso Service Newsletter September 2002
Themen des Newsletters:
- Vorsicht: Verjährung!
- Inkasso via Internet
- Betrügern das Handwerk legen
- Pressemitteilungen
1. Vorsicht: Verjährung!
Ende des Jahres werden wieder Forderungen in Milliardenhöhe verjähren. Achten Sie darauf, dass Ihre Forderungen nicht mit dabei sind! Die Verjährungsfristen finden Sie auf unserer Homepage www.zyklop.de unter "Service".
Soweit Sie die Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung (Mahnbescheid oder Klage) unterbrechen wollen tun Sie sich und Ihrem Inkassounternehmen / Rechtsanwalt bitte einen Gefallen: REICHEN SIE DIE FORDERUNG SO FRÜH WIE MÖGLICH EIN, am besten sofort!
Oft sind Schuldner unbekannt verzogen, umfangreiche Ermittlungen sind erforderlich, die Wochen dauern können, und wenn die Forderung zu spät eingereicht wurde kann der 31.12. schnell vorbei sein ohne dass Mahnbescheid oder Klage zugestellt werden konnten... Eine Einreichung erst im Dezember ist sehr knapp und für Sie mit einem erheblichen Risiko verbunden!
Unabhängig davon gilt unsere Empfehlung, Forderungen IMMER so früh wie möglich einzureichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Chancen für eine erfolgreiche Beitreibung um so geringer sind, je älter die Forderung ist: Je mehr Zeit der Gläubiger sich lässt, desto größer wird der Widerstand des Schuldners und desto größer wird auch die Gefahr, dass der Schuldner pleite und somit bei ihm nichts mehr zu holen ist!
2. Inkasso via Internet
Als Kunde können Sie bei uns Inkassoaufträge online einreichen.
Einfacher geht es nicht: Sie füllen das Schema auf unserer Homepage aus, schicken den Auftrag per Email rein, die Akte wird dann automatisch angelegt, der Schuldner wird kontaktiert, Sie bekommen die Mandatsbestätigung.
Ihr Vorteil: Kein umständliches Ausfüllen des Einreicherformulares, kein Kopieren von Mahnungen und Rechnungen, keine unnötigen Zeitverzögerungen. Rechnungen und Mahnungen brauchen wir nur noch dann, wenn der Schuldner sie bei uns anfordert - und dann nehmen wir entsprechend Kontakt mit Ihnen auf.
3. Betrügern das Handwerk legen
Vielen ist das schon passiert: Ein neuer Kunde bestellt Ware, die Ware wird ordnungsgemäß geliefert, die Zahlung bleibt aus. Bei der weiteren Rechtsverfolgung stellt sich dann heraus, dass der Schuldner längst die sogenannte Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Die Folge: Beim Schuldner ist nichts zu holen!
Wir raten in solchen Fällen dazu, Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten und, falls der Schuldner noch ein Gewerbe betreibt, beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeuntersagung anzuregen.
Insbesondere die Strafanzeige kann für den Schuldner sehr unangenehme Folgen haben: Ist der Schuldner nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung finanzielle Verpflichtungen eingeganen liegt der strafrechtliche Tatbestand des Betruges nahe. Wenn sich dann im Rahmen des Strafverfahrens herausstellt, dass es noch zahlreiche weitere Gläubiger gibt weil der Schuldner sich systematisch verschuldet hat, muss er mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Oft haben wir auch schon erlebt, dass eine Forderung sich während des Strafverfahrens erledigt hat. Der Schuldner bietet auf einmal an, die Forderung zu bezahlen wenn dafür die Strafanzeige zurück genommen wird, oder das Verfahren wird eingestellt gegen Begleichung der Forderung durch den Schuldner.
Die Erstattung einer Strafanzeige ist übrigens denkbar einfach - ein Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem die Umstände geschildert werden und um Überprüfung des Sachverhalts auf seine strafrechtliche Relevanz gebeten wird, reicht völlig aus. Und das Ganze ist noch kostenlos, sofern man auf die - hier überflüssige - Einschaltung eines Rechtsanwalts verzichtet. Ein Musterformular für eine solche Strafanzeige finden Sie übrigens auf unserer Homepage unter "Service / Lexikon / Muster 01"
4. Pressemitteilungen
Zyklop-Inkasso gibt regelmäßig Pressemitteilungen heraus. Alle herausgegebenen Mitteilungen können Sie auf unserer Homepage unter "Presse" nachlesen. Die dort angesprochenen Themen wurden und werden durchweg auch in diesem Newsletter behandelt, die Pressemitteilungen sind jedoch oft etwas ausführlicher weil dort - im Gegensatz zum Newsletter - jeweils nur ein einziges Thema erörtert wird.
5. Insolvenzverfahren via Internet
Hier ein Thema, dass Sie hoffentlich nicht betrifft, aber als Hintergrundinformation vielleicht ganz interessant ist.
Unter www.insosoft.de wird die Durchführung des Insolvenzverfahrens für überschuldete Personen zu wesentlich besseren Konditionen angeboten, als dies bei einem Rechtsanwalt der Fall wäre.
Mit dem hier eingestellten Programm wird eine effiziente Problemlösung angeboten. Das Programm hat den großen Vorteil, dass jeder Benutzer anonym das Verfahren von zu Hause aus durchführen kann. Die hinterlegten Formulare sind durchweg auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

