Inkasso Service Newsletter März 2003
Themen des Newsletters:
- 15 Jahre Zyklop-Inkasso
- 35 Euro für ein Link
- Streitschlichtungsverfahren
- Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
1. 15 Jahre Zyklop-Inkasso
Am 1. April (nein, kein April-Scherz!) wird Zyklop-Inkasso 15 Jahre alt. Rückblickend auf 15 erfolgreiche Jahre und optimistisch in die Zukunft schauend möchten wir diesen Jahrestag nutzen, um unseren Geschäftspartnern, Freunden und Mitarbeitern für die langjährige gute und gedeihliche Zusammenarbeit herzlich zu danken
2. 35 Euro für ein Link
Derzeit richten wir auf unserer Homepage www.zyklop.de eine eigene Seite für Links zu Kunden, Geschäftspartnern und anderen Interessierten ein.
Im Gegenzug sind wir natürlich auch sehr daran interessiert, dass Links zu unserer Homepage geschaltet werden. Ihr Vorteil: Eine zusätzliche und kostenlose Werbemaßnahme. Darüber hinaus danken wir Ihnen einen Link auf unsere Homepage mit **kostenlosen Bonitätsauskünften** und schenken Ihnen 5 Bonitätseinheiten im Wert von zusammen 35 Euro.
Wenn Sie ein Link zu uns schalten möchten verfahren Sie bitte wie folgt: Bitte kopieren Sie diesen HTML-Quelltext und bauen Sie ihn dort auf Ihrer Homepage ein, wo das Zyklop-Logo und der begleitende Text erscheinen soll:
Zyklop Inkasso - Inkassounternehmen und Wirtschaftsauskunft

Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH gehört zum Kreis der großen deutschen Inkassounternehmen. Services wie modernes Forderungsmanagement, elektronisches Mahnverfahren und aktuelle Online Wirtschaftsinformationen bieten ein ebenso breites wie auch innovatives Instrumentarium zur reaktiven als auch schon zur vorbeugenden Minimierung von Forderungsausfällen.
Sollten Sie kein Zyklop-Logo einbauen wollen, freut uns auch ein einfacher Textlink. Bauen Sie dazu den folgenden Quellcode in Ihre Homepage ein:
Zyklop Inkasso - Inkasso, Forderungsmanagement und Wirtschaftsauskünfte
Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH bietet Inkassodienst, Online-Wirtschaftsinformationen,
modernes Debitoren & Forderungsmanagement, elektronisches Mahnverfahren,
Beitreibung ausgeklagter Forderungen, Auslandsinkasso und Beitragserfassung.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an: inkasso[at]@zyklop.de Bei dieser Mailadresse beantragen Sie auch bitte formlos die 5 Bonitätseinheiten unter Angabe der Homepage-Adresse, von der aus das Link zu Zyklop geschaltet worden ist.
3. Streitschlichtungsverfahren
In einigen Bundesländern ist vorgeschrieben, dass vor der gerichtlichen Geltendmachung einer Geldforderung zunächst eine Streitschlichtung zu erfolgen hat.
Hier ein Überblick über die Regelungen in den einzelnen Ländern: Bei Geldforderungen bis 750 Euro ist eine Streitschlichtung vorgeschrieben in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Bei Geldforderungen bis 600 Euro ist sie vorgeschrieben für Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Kein verbindliches Streitschlichtungsverfahren gibt es in den übrigen Bundesländern, also in Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.
Das Streitschlichtungsverfahren kann übrigens vermieden werden durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
4. Unglaublich, aber wahr: Merkwürdige Gesetze
Wie erfreulich, dass es so viele unsinnige und haarsträubende Gesetze gibt ...
In SAN FRANCISCO dürfen Elefanten nicht die Market Street entlang spazieren. Ausnahme: Sie dürfen es doch, wenn sie an einer Leine geführt werden.
Wenn in FLORIDA ein Elefant an einer Parkuhr festgebunden wird ist laut Gesetz die normale Parkgebühr für PKW's zu bezahlen.
Der City Council of Ontario, KALIFORNIEN, hat im Jahre 1930 eine Verordnung erlassen die es Hähnen untersagte innerhalb der Stadtgrenzen zu krähen.
Und hier noch ein bisschen Geschichte:
Der französische Koenig Ludwig XVI. erließ anno 1785 ein Dekret in dem
vorgeschrieben wurde, dass Taschentücher so lang wie breit zu sein hatten.
Grund für diese Vorschrift war, dass seine Gattin Marie-Antoinette Anstoß
an der Vielzahl verschiedenförmiger Taschentücher genommen hatte.
In IRLAND wurde in früheren Zeiten mit dem Tode bestraft, wer einen Haselstrauch oder einen Apfelbaum fällte. Diese Pflanzen galten als heilig.
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

