Inkasso Service Newsletter Februar 2006
Themen des Newsletters:
- Mietrückstände 2005: 2,2 Milliarden Euro
- Mietvertrag: Nicht ohne Wirtschaftsauskunft!
- Europäischer Mahnbescheid für unbestrittene Geldforderungen
- Urteile rund um den Karneval
- Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
1. Mietrückstände 2005: 2,2 Milliarden Euro
Vermieter geraten durch steigende Mietrückstände immer mehr in Bedrängnis. Haus und Grund Deutschland schätzt die Mietausfälle für 2005 auf 2,2 Milliarden Euro, etwa 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
Ursachen dafür sind die zunehmende Verschuldung privater Haushalte, steigende Arbeitslosigkeit und die rasant gestiegenen Energiepreise. Als Ursache macht der Haus und Grund allerdings auch zu Recht die vermieterunfreundliche Gesetzgebung aus: Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Mieter vorzugehen, sind sehr gering. Ist beim Mieter nichts zu holen, bleibt der Vermieter zudem noch auf den Verfahrenskosten sitzen. Eine Schadenssumme von 25000 Euro kann da schnell zusammenkommen.
Weitere Einzelheiten dazu unter
http://www.hausundgrund.de
2. Mietvertrag: Nicht ohne Wirtschaftsauskunft!
Ein Mietvertrag wird geschlossen, der Vermieter freut sich dass er einen sympathischen neün Mieter gefunden hat - wenige Wochen oder Monate später beginnen die Probleme: Der neü Mieter zahlt nicht! Er ist zahlungsunfähig und hat bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Folge: langwierige Prozesse, unsäglicher Ärger sowie erhebliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Eine unangenehme Überraschung, die um so ärgerlicher ist, weil sie vermeidbar gewesen wäre. Durch die Einholung von Wirtschaftsauskünften kann problemlos geklärt werden, ob ein zukünftiger Vertragspartner bereits als zahlungsunfähig bekannt ist. Eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle, geplatzte Schecks, nicht bezahlte Forderungen - durch eine Bonitätsprüfung kann man solche Informationen kurzfristig bekommen und dadurch eine Menge Geld und Ärger sparen.
Wirtschaftsinformationen werden von Auskunfteien und Inkassounternehmen angeboten und können auf jede gewünschte Art, zum Beispiel telefonisch, per Fax oder auch direkt online eingeholt werden.
3. Europäischer Mahnbescheid für unbestrittene Geldforderungen
Der europäische Rat der Justizminister hat am 21. Februar den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den Mitgliedstaaten beschlossen. Das neue Verfahren ist für grenzüberschreitende und unbestrittene Geldforderungen vorgesehen.
Der Europäische Zahlungsbefehl wird auf einem Formular zu beantragen sein, auf dem die für den Erlass des Titels notwendigen Angaben abgefragt werden. Das Formular soll elektronisch verarbeitet werden. Dadurch wird das Verfahren preiswert und effizient gestaltet.
Wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind wird dem Schuldner der Zahlungsbefehl zugestellt. Der kann dann innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen. Das Verfahren geht dann in ein normales gerichtliches Verfahren über. Sofern der Schuldner keinen Einspruch einlegt wird der Zahlungsbefehl von der Stelle, die ihn erlassen hat, automatisch für vollstreckbar erklärt.
Die Verordnung soll nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de.
4. Urteile rund um den Karneval
Auch beim Karneval hört der Spaß schnell auf - Alkoholgenuss, Lärmentwicklung und Unfälle können schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Einige interessante Urteile zu diesen Themen finden Sie unter http://www.versicherungsnetz.de
5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate
Quod licet Jovi, non licet bovi. Was Jupiter darf, darf ein Rindvieh noch
lange nicht.
- Lateinisches Sprichwort -
Wie oft wäscht eine Hand die andere, und beide bleiben schmutzig.
- Joseph Unger -
Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Rechthaben.
- William Shakespeare -
Jeder hat so viel Recht, wie er Macht hat.
- Spinoza -
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

