Inkasso Service Newsletter 11/07
Themen des Newsletters:
- Neugestaltung der Zyklop-Homepage
- Achtung: Verjährung droht!
- Geltendmachung von Mietforderungen
- Betrugsverfahren gegen Inkasso-Team Moskau
1. Neugestaltung der Zyklop-Homepage
Zyklop Inkasso hat seine Homepage komplett umgestaltet. Ein modernes und zeitgemäßes Design, ein übersichtlicher Aufbau und nützliche Funktionen vereinigen sich zu einem prägnanten "Look and Feel". Das Inkasso-Lexikon haben wir komplett überarbeitet und aktualisiert. Die Anwaltsdatenbank wurde ebenfalls umgestaltet und auf den neuesten Stand gebracht. Sie finden darin inzwischen über 70 Rechtsanwälte aus allen Bundesländern, an die Sie sich bei Bedarf vertrauensvoll wenden können.
2. Achtung: Verjährung droht!
Am 31. Dezember werden in Deutschland wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Grund dafür ist vielfach das Unwissen von Unternehmen über die geltenden Verjährungsfristen. Des Weiteren verfügen viele Gläubiger noch immer nicht über ein professionelles Forderungsmanagement und zögern mit der Einleitung eines konsequenten Mahnverfahrens so lange, bis die Frist verstrichen ist.
Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen Ende 2007 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2004 zu verjähren. Dies kann jedoch durch Hemmung oder Neubeginn verhindert werden. Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Im Falle der Anerkennung eines Anspruchs durch den Schuldner beginnt die Laufzeit der Verjährungsfrist erneut. Der Eintritt der Verj ährung wird durch außergerichtliche Mahnungen nicht verhindert. Da es neben der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch speziellere kürzere sowie längere Fristen gibt, sollte im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Zyklop Inkasso rät Gläubigern, vor allem auch die notwendigen zeitlichen Vorläufe bei der Einleitung von Maßnahmen einzukalkulieren: Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert dessen rechtzeitige Zustellung beim Schuldner. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Die dann erforderlichen Ermittlungen können sich hinziehen - schneller als gedacht ist die Forderung verjährt. Gläubiger sollten mit Blick auf Forderungen, die zum Ende des Jahres zu verjähren drohen, deshalb unverzüglich die Beitreibung einleiten. Je länger sie warten, desto größer ist die Gefahr, dass sich der Eintritt der Verjährung nicht mehr verhindern lässt.
Ein Überblick über die Verjährungsfristen findet sich auf der Homepage von Zyklop Inkasso unter http://www.zyklop.de in der Rubrik "Service"
3. Geltendmachung von Mietforderungen
Für die Geltendmachung von Mietforderungen gilt grundsätzlich die normale Verjährungsfrist von drei Jahren (siehe oben).
Anders sieht es mit Schadensersatzansprüchen des Vermieters nach dem Auszug des Mieters aus: Diese verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache, § 548 BGB.
Eine weitere Spezialregelung gibt es bei der Abrechnung der Betriebskosten: Diese ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die weitere Geltendmachung ausgeschlossen, § 556 BGB.
4. Betrugsverfahren gegen Inkasso-Team Moskau
Gegen das Inkasso-Team Moskau (ITM) ermittelt Medienberichten zufolge die Staatsanwaltschaft Celle wegen Betruges. Der Vorwurf: Betrug an den eigenen Kunden. Das Unternehmen habe, so heißt es, eine Vielzahl von Aufträgen angenommen, ohne personell so besetzt zu sein, dass eine angemessene Bearbeitung der Akten möglich gewesen wäre.
Nach zahlreichen blauäugigen Berichten in Presse und Fernsehen, in denen die Truppe schwarz gekleideter Männer immer wieder als potenzielle Retter in der Not dargestellt wurden, ist nun ein sehr interessanter Artikel dazu im stern, Heft 41/2007, erschienen. Darin wird auf unseriöse Machenschaften dieser "Firma" und auf Ungereimtheiten hingewiesen. So ist ITM-Chef Werner Hoyer selbst in Insolvenz (siehe dazu auch unseren Newsletter 6/04). Der ehemalige Rechtsberater des Inkasso-Team Moskau, Olaf Pfalzgraf, der Gesellschafter von ITM ist, musste seine Zulassung als Rechtsanwalt im Juli 2006 zurückgeben.
Mehr dazu im stern unter Wenn die Russen-Masche auffliegt.
Weitere Artikel und Informationen
Kontakt
Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

