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Inkasso Service Newsletter April 2006

Themen des Newsletters:

  1. Schneller Geld für Handwerker
  2. Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
  3. Frist zur Abrechnung der Mietnebenkosten
  4. Populäre Rechtsirrtümer: „Für Garderobe wird nicht gehaftet“
  5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

1. Schneller Geld für Handwerker

Der Bundestag hat sich am 6. April in erster Lesung mit dem Forderungssicherungsgesetz befasst. Durch dieses Gesetz soll es zukünftig möglich sein berechtigte Forderungen schneller beizutreiben.

In langwierigen Streitverfahren soll dem Gericht die Möglichkeit gegeben werden, eine vollstreckbare vorläufige Zahlungsanordnung zu erlassen ohne erst das Ende des Prozesses abwarten zu müssen. Voraussetzung einer solchen Zahlungsanordnung ist, dass die Klage nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hohe Aussicht auf Erfolg hat. Darüber hinaus müssen die Interessen des Klägers und des Beklagten im Einzelfall umfassend abgewogen werden. Die neü Vorschrift soll nicht nur für Forderungen von Werkunternehmen gelten, sondern für alle Geldforderungen.

Weitere Informationen zum geplanten Forderungssicherungsgesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums http://www.bmj.bund.de unter „Pressemitteilungen“.

2. Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall wiederholter unpünktlicher Mietzahlungen entschieden, dass eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtmäßig war obwohl der Mieter noch vor Zugang der Kündigung „in letzter Minute“ gezahlt hatte.

Das Gericht hat klargestellt, dass bei wiederholten zu späten Zahlungen dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bereits dann nicht zuzumuten sei, wenn der Mieter nach einer ersten Abmahnung erneut säumig werde.

Urteil des Bundsgerichtshofes, Az. III ZR 364/04.

3. Frist zur Abrechnung der Mietnebenkosten

Vielen nicht bekannt ist die Frist zur Abrechnung der Mietnebenkosten. Diese liegt gemäß § 556 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Abrechnung muss somit spätestens zum Ende des Jahres, das auf den Abrechnungszeitraum folgt, dem Mieter vorliegen. Geht die Abrechnung dem Mieter erst nach Ablauf dieser Frist zu, kann er die Zahlung verweigern!

4. Populäre Rechtsirrtümer: „Für Garderobe wird nicht gehaftet“

Regelmäßig findet sich an Garderoben der Hinweis: „Für Garderobe wird nicht gehaftet“. Zumeist ist dieser Hinweis rechtlich unwirksam.

Der Gastwirt haftet in der Tat nicht, wenn die Garderobe vom Platz des Gastes aus eingesehen werden kann. Hierfür ist es unerheblich ob die Haftung durch ein entsprechendes Schild ausgeschlossen worden ist.

Die Haftung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn der Gast keine Möglichkeit hat seine Garderobe an einer einsehbaren Stelle aufzuhängen. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn die Garderobe in einem unbewachten Nebenraum oder in einer nicht einsehbaren Nische hängt.

Hat der Gast die Wahl, seine Garderobe an einer für ihn einsehbaren Stelle oder an einer nicht einsehbaren Stelle aufzuhängen und entscheidet sich für letztere Alternative, haftet der Gastwirt grundsätzlich auch. Für diese Fälle kann er allerdings die Haftung durch ein gut lesbares Schild mit entsprechender Aufschrift ausschließen.

Häufig ist auch der Fall, dass der Gast die Garderobe am Eingang abgibt und diese dann in einem separaten Raum untergebracht wird. In diesen Fällen kommt ein Verwahrungsvertrag zustande, der Gastwirt haftet für den Verlust. Ein Ausschluss der Haftung ist dann nur durch ausdrücklichen Hinweis möglich, ein Schild mit entsprechender Aufschrift reicht nicht aus.

5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

Das Rechte erkennen und nicht danach handeln ist Feigheit.
- Chinesisches Sprichwort -

Das Richtige steht wohl noch über dem Recht.
- Menander -

Wo man das Recht hinauswirft, kommt der Schrecken zur Tür hinein.
- Sudanesisches Sprichwort -

Wer immer auf sein Recht pocht wird es bald durchlöchern.
- John Steinbeck -

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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