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Inkasso Service Newsletter Juni 2005

Themen des Newsletters:

  1. Erstes Quartal 2005: Weniger Unternehmensinsolvenzen, mehr Verbraucherinsolvenzen
  2. Tachomanipulation wird hart bestraft
  3. Radfahrverbot wegen Volltrunkenheit
  4. Zentrales Vorsorgeregister
  5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

1. Erstes Quartal 2005: Weniger Unternehmensinsolvenzen, mehr Verbraucherinsolvenzen

Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 8. Juni ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2005 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 6,9 % auf 9185 Fälle zurückgegangen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 35,7 % auf 14468 Fälle. Die Summe der offenen Forderungen lag bei rund 8,8 Milliarden Euro gegenüber 10,1 Milliarden Euro im 1. Quartal des Vorjahres.

Ein Ende der Pleitewelle ist leider nicht in Sicht. Was kann der Einzelne tun um das Risiko, selbst durch Forderungsausfälle betroffen zu werden, möglichst gering zu halten? Zyklop empfiehlt vorsorglich Kunden auf ihre wirtschaftliche Bonität überprüfen zu lassen. Zahlt der Vertragspartner bei Fälligkeit der Forderung nicht, sollte möglichst schnell die Beitreibung eingeleitet werden. Jahrelange Erfahrung zeigt: Je länger mit der Beitreibung gewartet wird desto geringer sind die Erfolgsaussichten. Sehr oft wird mit der Geltendmachung von Forderungen zu lange gezögert. Schnellere Gläubiger sind dann auf Kosten der Langsameren erfolgreicher, oder der Schuldner meldet Insolvenz an.

2. Tachomanipulation wird hart bestraft

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet durch das das Verfälschen eines Tachometers unter Strafe gestellt wird.

Nach geltendem Recht sind solche Taten nur dann strafbar wenn es sich um eine vorsätzliche Beihilfe zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Dies ist jedoch regelmässig nur sehr schwer zu beweisen. Diese Gesetzeslücke wird damit geschlossen.

Durch das Gesetz wird sowohl die mechanische Einwirkung als auch die Verwendung von Computerprogrammen zur Verfälschung von Kilometerständen unter Strafe gestellt. Verboten wird auch Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.

Weitere Informationen dazu unter
http://www.bmj.bund.de

3. Radfahrverbot wegen Volltrunkenheit

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden dass Radfahrern wegen Trunkenheit im Verkehr nicht nur der Führerschein entzogen sondern auch das Radfahren verboten werden kann.

Ein Student war mit 2,02 Promille mit seinem Fahrrad gestürzt. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ergab dass der Student nicht zur Benutzung von Fahrzeugen geeignet sei. Daraufhin wurde dem Mann nicht nur der Führerschein entzogen sondern auch das Radfahren verboten.

Das Gericht befand das Verbot des Radfahrens für rechtmässig da die Gutachter der Meinung seien, der Radfahrer sei weder zum Autofahren noch zur Verwendung anderer Fahrzeuge geeignet.

Verwaltungsgericht Neustadt 3 L 372/03
http://www.welt.de/data/2005/04/06/637558.html

4. Zentrales Vorsorgeregister

Seit März 2005 gibt es das Zentrale Vorsorgeregister. Dort können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen gemeldet werden. Eine Hinterlegung der Verfügung ist dort aus rechtlichen Gründen nicht möglich, es wird lediglich erfasst dass eine solche Verfügung getroffen wurde und wo sie hinterlegt wurde. Die Meldung ist auch online möglich.

Das Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall einfach, schnell und sicher zu finden. Die für die Bestellung von Betreuern zuständigen Gerichte sind online mit dem Zentralen Vorsorgeregister verbunden.

Weitere Informationen unter http://www.vorsorgeregister.de

5. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

"Der Zweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts." - Rudolf von Jhering

"Der Krieg ist ein Vorgang, bei dem sich Menschen umbringen, die einander nicht kennen, und zwar zum Ruhm und Vorteil von Leuten, die einander kennen, aber nicht umbringen." - Paul Ambroise Valery

"Idealerweise sollte ein Schiedsrichter die Redlichkeit eines höchsten Gerichts, die physische Beweglichkeit eines Akrobaten, die Ausdauer von Hiob und die Unerschütterlichkeit von Buddha vorweisen." - Time Magazine, 25.08.1961

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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