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Inkasso Service Newsletter Mai 2005

Themen des Newsletters:

  1. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
  2. Kündigung durch Gesellschaft
  3. GmbH-Gründungen werden erleichtert
  4. Urteile im Internet: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
  5. Zum Abgewöhnen: Rauchfrei-Ausstiegsprogramm
  6. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

1. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Mehr und mehr Verträge werden über das Internet geschlossen. Zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber daher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht für so genannte Fernabsatzverträge vorgesehen.

Dieses Recht gilt allerdings nicht uneingeschränkt, was oft zu unangenehmen Überraschungen führt. Es gilt zunächst nur für Verbraucher, nicht für Geschäftsleute. Es gilt nicht für die Lieferung von Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs. Ausgenommen sind auch Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (also generell: Abschlüsse von Abonnements) sowie zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen.

Bei Fernabsatzverträgen ist daher grundsätzlich Vorsicht geboten. Vor Vertragsschlüssen sollten Sie unbedingt die Frage eines Widerrufsrechts mit dem Vertragspartner klären, damit es hinterher nicht zu einem bösen Erwachen kommt.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in den Paragrafen 312b, 312d und 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Kündigung durch Gesellschaft

Arbeitsrechtliche Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen (Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dafür ist es erforderlich dass der Kündigende die Kündigung unterzeichnet.

Das Bundesarbeitsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden in dem eine Zahnarztpraxis in der Rechtsform einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts einer Mitarbeiterin gekündigt hatte. Die Gemeinschaftspraxis bestand aus drei Ärzten. Alle drei waren in der Kündigung mit als Unterzeichner aufgezählt, von einem fehlte jedoch die Unterschrift.

Das Gericht stellte fest dass die Kündigung nicht wirksam erfolgt ist da sie nicht von allen Gesellschaftern unterschrieben worden war. Eine Vertretung des fehlenden Gesellschafters durch einen der anderen wäre zwar rechtlich möglich gewesen, sei aber nicht erkennbar erfolgt. Einer der anderen Gesellschafter hätte für den Vertretenen mit entsprechendem Zusatz (zum Beispiel *i. V.") unterschreiben müssen.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 21.04.2005 - 2AZR 162/04 -)

3. GmbH-Gründungen werden erleichtert

Das Bundesministerium der Justiz plant eine Reform des GmbH-Rechts. Insbesondere soll bereits ab dem 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden. Dadurch soll die Gründung von GmbHs deutlich erleichtert und damit die Attraktivität der Rechtsform der GmbH erhöht werden.

Außerdem soll die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft künftig dadurch offengelegt werden dass die Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf den Geschäftsbriefen angegeben werden muss.

Vertiefende Informationen dazu finden Sie unter http://www.bundesjustizministerium.de/ .

Mit einem weiteren Gesetz soll gegen die Problematik der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise vorgegangen werden. Dabei geht es um die Fälle der sogenannten "Firmenbestattung" in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Hierzu liegt leider noch kein Gesetzentwurf vor.

Ob diese Vorhaben in Anbetracht der neuesten politischen Entwicklung noch in dieser Form realisiert werden bleibt freilich abzuwarten.

4. Urteile im Internet: Monatsschrift für Deutsche Recht (MDR)

Die Monatsschrift für Deutsches Recht - Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis - veröffentlicht auf ihrer Homepage regelmäßig aktuelle Urteile aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts sowie Informationen zu Reformvorhaben.

Die Zeitschrift stellt darüber hinaus Arbeitshilfen zur Verfügung, insbesondere Muster und Formulare (z. B. zur Beitreibung von Mietforderungen und zu Einstweiligem Rechtsschutz in Mietsachen), Tabellen und Checklisten (z. B. zu mietrechtlichen Fragen wie Kündigung und Übertragung von Schönheitsreparaturen) sowie Berechnungshilfen (z. B. Gebührenberechnungen).

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.mdr.ovs.de .

5. Zum Abgewöhnen: Rauchfrei-Ausstiegsprogramm

Am 31. Mai ist Welt-Nichtraucher-Tag. Für viele Menschen ist dieses Datum ein Anlass, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat deshalb unter www.rauchfrei-info.de ein umfangreiches Informationsangebot zur Förderung des Nichtrauchens online geschaltet. Kernstück ist dabei das "rauchfrei"-Ausstiegsprogramm, das aufhörwillige Raucherinnen und Raucher bis zu vier Wochen individuell begleitet.

6. Nachdenkenswertes und Lustiges: Juristische Zitate

"Zu weiche Gesetze werden selten befolgt; zu strenge selten vollzogen" - Benjamin Franklin

"Schau Dir die Nachbarn an, bevor Du ein Haus kaufst." - Sir James Cassels

"Vorurteil ist das Kind von Ignoranz." - William Hazlitt

"Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert." - Fulton Sheen

Kontakt

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH
Ass. jur. Frank Gallep
Email: Frank.Gallep(bittekeinspam)zyklop.de

Zyklop Inkasso Hotline

02151 / 5299-52

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